Lüften - Schutz vor Schimmel? Ein klassischer Streitpunkt.

Lüften ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorbeugung - aber kein Allheilmittel gegen Schimmelpilz. Im Einzelfall fällt es nicht leicht zu entscheiden, ob ein Schimmelschaden durch zu wenig frische Luft bzw. zu viel Innenkondensation, durch etwaige Baufehler oder durch andere Ursachen, z. B. einen Rohrschaden entstanden ist. Zumal meist mehrere Ursachen verantwortlich sind.
Konflikte zwischen Vermietern und Mietern sind bei Schimmelschäden vorprogrammiert, was auch die vielfältigen Erfahrungen des Mieterbundes bestätigen. Schließlich liegt es in der Natur der (Miet) Sache, dass im Zweifelsfall jede Partei dem eigenen Vorteil gemäß argumentiert: Der Vermieter wird den Schaden eher auf fehlerhaftes Lüftungsverhalten, der Mieter auf bautechnische Ursachen zurückführen. Der klassische Schadensfall, ausgerechnet nach dem Einbau neuer Isolierverglasungen: Statt der erhofften Aufwertung und mehr Mieterzufriedenheit entsteht plötzlich Schimmelpilz - weil sich die klimatischen Verhältnisse im Haus verändert haben. Es ist dichter, weniger Luft entweicht, aber auch weniger Feuchtigkeit. Mehr Lüften wäre nötig gewesen, unterblieb aber. Wegen Berufstätigkeit, Einbruchsgefahr oder schlicht wegen Unwissen der Bewohner. Allerdings können zusätzlich / stattdessen Einbaufehler verantwortlich sein - ebenfalls kein Einzelfall. Vor Gericht liegt die Beweislast in jedem Fall beim Vermieter. Ganz gleich, wie die Lage de facto aussieht: de jure muss er je nach Einzelfall beweisen, dass (so verschiedene Grundsatzurteile):


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