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| Thema: Drüberstreichen reicht? |
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13.12.2002, 12:43 | |
Sigrid Plha Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Nachdem wir 1 1/2 Jahre eine feuchte Aussenwand in der Küche hatten, wurde endlich die Verkieselung aussen vorgenommen. Da aber innen ein recht grosser Schrank die Hälfte der Wand einnimmt, will der Eigentümer nur die sichtbare Seite der Wand abwaschen und streichen. Angeblich sind die großen "Blumen" auf der Wand nur Stockflecken und kein Schimmel. Wir haben immer die Schranktüre offen, da sonst der Muffgeruch aus dem Schrank unangenehm stark ist. Früher hatte er als Vorgabe zur Mängelbehebung den Komplettabbau des Schrankes für uns zur Auflage gemacht. Seit unser Anwalt ihn zur kompletten Übernahme der nötigen Arbeiten anhält, ist plötzlich Fertigstellung innen nur ein Schönheitsproblem. Eine Fachfirma hielt die Entfernung des porösen Putzes für notwendig. Jetzt stagniert alles, weil wir keine halben Sachen wollen. Was können wir tun? MfG S.Plha |
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13.12.2002, 16:30 | |
J.Vieth (CSV-GmbH) Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Sehr geehrte Frau Plha,
Ich denke nicht das die Sanierung von Innen nur ein Schönheitsproblem ist, hier liegt doch ein Schimmelbefall vor?
Somit sollte die Wand nachdem der eigentliche Bauschaden beseitigt ist nun fachgerecht saniert werden, wie so etwas gemacht werden sollte können Sie unter www.csv-gmbh.de nachlesen. Desweiteren sollte man sich auch den Schrank genau ansehen ob und wenn wie weit dieser verschimmelt ist und ob man diesen noch retten kann eventuell eine neue Rückwand, wenn nur der sichtbare Wandteil saniert bzw, nur übergestrichen wird verbleiben immer noch reichlich Schimmelsporen in auf der Wand und werden Sie auch weiterhin geruchlich sowie eventuell auch gesundheitlich beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
CSV-Umweltschutztechnik GmbH
J.Vieth HomePage http://www.csv-gmbh.de |
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14.12.2002, 11:03 | |
A. Heine SV-VDI Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Sehr geehrte Frau Plha,
einfaches Drüberstreichen reicht mit Sicherheit nicht, vielmehr müssen zuvor die eigentlichen Schadensursachen beseitigt werden. |
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15.12.2002, 22:31 | |
Dr. Christel Bluhm Besucher
Wohnort: 42555 Velbert Registriert: Jul 2004 | Hallo Sigrid,
in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie eine fachgerechte Sanierung nicht daran scheitern lassen, dass der Vermieter nicht den Schrank abbauen will. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Stockflecken sind Schimmelbefall in einem frühen Stadium, und Halbheiten nützen nichts.
Bauen Sie sonst selbst den Schrank ab und stellen Sie dies ggf. später dem Vermieter in Rechnung. Wenn dieser müffelt, lässt dies darauf schließen, dass die Rückseite von Schimmelpilzen befallen ist. Und da in der Küche auch Lbensmittel gelagert und verarbeitet werden, ist ein Taktieren hier mehr als Leichtsinnig. Manche Schimmelpilze bilden TRoxine (Giftstoffe), die Sie sehr krank machen können. Mehr dazu unter www.imwl.de.
Freundliche Grüße
Christel Bluhm
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Gestern, 07:56 | |
KOBOTEC Ingenieurbüro, Paderborn Besucher
Wohnort: Paderborn Registriert: Jul 2004 | Hallo Frau Plha!
Gemeinhin sind Stockflecken nichts anderes als Schimmelpilz! Sie müssen genauso sorgfältig entfernt werden.
Wenn der Schrank muffig riecht, ist wahrscheinlich die Rückseite befallen. Wenn der Pilz in dieses unfurnierte Holz eingedrungen ist, muß die Rückwand ersetzt werden.
Sie könnten Proben von der Wand und/oder der Schrankrückwand auf Schimmelpilz testen lassen. Mit dem Ergebnis (soweit positiv) könnte Ihr Anwalt Ihre Ansprüche erhärten.
Wenn es sich nämlich definitiv um Schimmelpilz handelt, ist es keine Schönheitsreparatur und übertünchen reicht nicht aus!
Schönen Gruß, Rainer Bold! HomePage http://www.kobotec.de
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KOBOTEC Paderborn
Ingenieurbüro für Raumklimaanalyse
Ihr Ansprechpartner : Rainer Bold
Fon: 05251 740 711
Fax: 05251 750 139
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