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Schimmelpilz Forum - Fristlose Kündigung vor/während Schimmelbeseitigungsmaßnahmen

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Thema: Fristlose Kündigung vor/während Schimmelbeseitigungsmaßnahmen Seiten (1): [1]
18.12.2002, 18:14
Fristlose Kündigung vor/während SchimmelbeseitigungsmaßnahmenZitieren | Nach oben
Günter M. ist Offline Günter M.
Besucher

Wohnort:
Registriert: Jul 2004


Gute Leute!


Ich bin 23, und studiere in Berlin!

Kurz nach meinem Einzug in eine Altbauwohnung EG,
bemerkte ich Schimmel auf meinen Pflanzen.
Ich habe die schimmelige Erde mit frischer
neuer Erde ausgetauscht, der Schimmel
bildete sich aber auch auf der neuen Erde!

Das war vor 4 Monaten! Seit dem Einzug habe
ich auch immer öfter Schlafprobleme,
und obwohl ich nicht mehr rauche, habe ich
jeden morgen das Gefühl, 1000 Zigaretten in
Kette geraucht zu haben.

Ich habe vor einem Monat gezielt, wegen des
prägnanten Geruchs, Schimmel in dem kleinen
Zimmer (ca.2qm) meiner Wohnung gefunden.

Daraufhin habe ich umgehend die Hausverwaltung
auf schriftlichem Wege davon informiert, daß
es einen Schimmelfall in meiner Wohnung gäbe.

Nach einer Woche kam der Hausverwalter mit
zwei Gutachtern in meine Wohnung, und prüfte
den Sachverhalt. Sie waren zu mir nicht sehr
gesprächig, deshalb mußte ich ihnen alles
aus der Nase ziehen. Sie gaben zu, das durch
einen Riß in der Außenwand Feuchtigkeit
durch die Wand kommen würde, warfen mir aber
auch indirekt vor, nicht genügend gelüftet
und geheizt zu haben. Ich sollte mir einen
Heizlüfter kaufen. Später würden sie die
Mängel an der Wand beseitigen.

Ein Protokoll habe ich nicht bekommen. Eine
Bestätigung des Schimmelgiftes auch nicht!

Auf die Bemerkung, daß ich durch den Schimmel
eine Gefährdung meiner Gesundheit sehe, sagte
einer von den Prüfern, daß er mal ein ganzes
Haus voller Schimmel gesehen hätte, aber die
Luftwerte wären dort O.K. gewesen.

Ich glaube, sie haben in meinem Zimmer
einfach nur die Luftfeuchtigkeit gemessen,
die in der ganzen Wohnung spührbar hoch ist,
aber nicht die Schimmelsporen in der Luft.

Ich sollte die Stelle mit dem Heizlüfter
heizen. Das Geld für den Aufwand könnte
ich später zurückverlangen.

Ich muß zugeben, dafür fühle ich mich nicht
verplichtet. Deshalb bin ich auf diese
Aufforderung nicht eingegangen.

Ich schloß die Tür, und schrieb zwei Wochen
später erneut einen Brief an die Verwaltung,
mit der Mitteilung auf Mietminderung und der
sofortigen Kündigung in dem gesetzlichen
Rahmen von 3 Monaten.

Vor 2 Tagen doch machte man mich schriftlich
darauf aufmerksam, das es eine vertragliche
Mindestmietdauer bis Februar 2004 gäbe, und
diese eingehalten werden müsse.

Der Schimmel belastete und belastet mich aber
sehr, und ich will am liebsten keinen weiteren
Tag mehr in dieser Wohnung bleiben und warten,
bis er irgendwann beseitigt ist!


Lange Rede, viele Fragen:
---------------------------------------------


Wie lange ca. dauern die Rebaraturabreiten?
Wie werden sie überhaupt durchgeführt?


Was ist, wenn die erste Reparatur nichts
ändert? Muß ich weitere Experimente unter
der Belastung meiner Gesundheit ertragen?


Wie lange bleiben die Sporen in der Regel
noch nach der Beseitigung von Wandrissen?


Kann ich die Wohnung bis, oder sogar noch
während der Beseitigung des Mangels
immernoch fristlos kündigen?


Muß ich trotz der Lebenseinschränkung durch
den Schimmel die Mindestmietdauer aus dem
Mietvertrag bis zum Februar 2004 einhalten?


Hat die Verwaltung nicht die Pflicht, mir
eine Ersatzwohnung bereitzustellen?


Wenn ich sofort umziehe, und für die alte
Wohnung keine Miete mehr zahle und dann auch
nicht mehr bezahlen kann, hat dann die
Hausverwaltung in diesem Fall das Recht die
Kaution einzubehalten?


Kann ich die Tapezierkosten vom Einzug über
800 EUR nach meinem 5monatigen Aufenthalt in
der Wohnung zum Teil zurückverlangen?


Bin ich verpflichtet mich mit Heizlüftern
einzudecken, und die Wand trockenzupusten?


Ein privater Gutachter kostet mich 300 EUR!
Ich kann es mir nicht leisten! Ist er nötig?


Kann der ständige Schimmel auf der frischen
Blumenerde nicht auch als Beweis reichen?

---------------------------------------------


Weil ich zum ersten mal alleine wohne, habe
ich leider noch wenig Ahnung von meinen Rechten!

Wenn mir jemand jeweils eine Antwort auf nur eine
dieser Fragen geben könnte, wäre das klasse!

Ich hoffe daß gerade in der Länge des
Briefes und die dadurch umfangreichen Fragen
und hoffentlich wertvollen Antworten
auch andere Leute dadurch Hilfe erfahren.

Mit besten Dank dafür im Voraus


Günter M.


Beiträge: 1Profil | eMail | Dabei seit: 2861 Tagen
 
18.12.2002, 18:46
RE: Fristlose Kündigung vor/während SchimmelbeseitigungsmaßnahmenZitieren | Nach oben
Udo Killmey ist Offline Udo Killmey
Besucher

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Registriert: Jul 2004
Hallo,

ich kenne solche Probleme.
Die Dauer der Reperatur ist unterschiedlich.
Wie sie durchgeführt wird hängt von der Ursache ab.
Experimente mit der Gesundheit sind bei diesem Vermieter sicher normal.
HEPA Luftreiniger (wegen der Pilzsporen) laufen während und noch ca. 1-3 Monate nach der baubiologischen Sanierung.
Für die anderen Sachen fragen Sie ám besten einen Rechtsanwalt.

Ein Tip ist das Gesundheitsamt, relativ preiswert.
Ein weiterer: Fragen Sie den Vormieter bzg. Schimmel in der Wohnung.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Killmey
Baubiologe  HomePage   http://www.baubiologie-killmey.de
Beiträge: 16Profil | eMail | Dabei seit: 2861 Tagen
 
21.12.2002, 22:40
RE: Fristlose Kündigung vor/während SchimmelbeseitigungsmaßnahmenZitieren | Nach oben
Dr. Christel Bluhm, IMWL GmbH, Wuppertal ist Offline Dr. Christel Bluhm, IMWL GmbH, Wuppertal
Besucher

Wohnort:
Registriert: Jul 2004
Hallo!
Zu Ihrem komplexen Problem einige Hinwweise: fristlos kündigen können Sie dann, wenn gesundheitsgefährdende Schimmelpilze in Ihrer Wohnung vorhanden sind. Hierzu wäre ein Gutachter sinnvoll. Sie können allerdíngs auch zunächst mal eine Probe zur Untersuchung einschiken (Nicht von der Blumenerde sondern von der Wand) und überprüfen lassen, wie gefähbrlich Ihre "Mitbewohner" sind. Weitere Infos: www.imwl.de. Sie könnten dann je nach Ergebnis Ihren Vermieter drängen, schnellstens Abhilfe zu schaffen und die Feuchtigkeitsursachew (Riss in der Mauer) zu beseitigen. Eine Mietminderung mit schriftlicher Aufforderung zur Mängelbesitigung (mit Fristsetzung, schriftlich) ist sehr wichtig. Sie sollten natürlich auch die Augen nach einer neuen Bleibe offen halten um schnell auszuziehen.
Blumenerde istv als Beweismittel ungeeignet. IHr Vermieter wird Ihnen zu häufiges Gießen unterstellen.
Sie sollten Ihren Vermietrer sachriftlich auffordern, Ihnen das Ergebnis der Wohnungsbegehung zu übergeben. Falls er nicht reagiert, ist das Ergebnis vermutlich nicht besonders positiv für ihn.
Alles Gute und viel Erfolg.
Christel Bluhm
 HomePage   http://www.imwl.de
Beiträge: 233Profil | eMail | Dabei seit: 2861 Tagen
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