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| Thema: Jetzt soll plötzlich ich Schuld sein |
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06.05.2010, 17:35 | |
Baust Besucher
Wohnort: 39218 Schönebeck Registriert: Feb 2010 | | Zitat von : |
Zitat:" Der jeweils zuständige bzw. den jeweiligen Fall bearbeitende Richter ist angewiesen bzw. angeraten zur Entscheidungsfindung einen Öbuv - Sachverständigen vorzugsweise zu berufen. Es obliegt aber seiner ureigenen Entscheidung ob er in Einzelfällen wie möglicher Befangenheit oder nicht Verfügbarkeit, einen Sachverständigen mit vergleichbarer Qualifikation wie TÜV oder ähnl. hinzuzieht." Zitat Ende
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Ja, ja die Einzelfälle.
Rufen Sie doch auch mal bei der HWK Müchnen an was die Verfügbarkeit der Öbuv betrifft.
Und wie oben so schön steht: der Richter beruft einen SV.
Bau& Sanierung Struve
39218 Schönebeck
bau-st@arcor.de
http://www.bau-st.eu |
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07.05.2010, 09:42 | |
bikasso-SV Besucher
Wohnort: Burgthann Registriert: Feb 2010 | | Zitat von Baust: | Ja, ja die Einzelfälle.
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Einzelfälle ? O.K. alles klar ........... 
Gruß aus Nürnberg - Burgthann
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10.05.2010, 19:17 | |
Lexi Unregistriert
| Oha,hier gehts ja inzwischen heiß her
Viel schlauer bin ich aber dadurch nicht. Einen Gutachter kann ich mir nicht leisten (arbeitslos wegen einer chronischen Krankheit).Dann werde ich mir wohl einen Anwalt nehmen müssen wenn um den Auszug geht.Da bekomme ich ja Prozesskostenhilfe
Gruß Lexi |
| Beiträge: n/a | eMail |
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13.05.2010, 16:59 | |
aerocamera Besucher
Wohnort: München Registriert: Apr 2010 | Hallo Lexi,
wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.
Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.
Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.
Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe? |
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13.05.2010, 17:03 | |
aerocamera Besucher
Wohnort: München Registriert: Apr 2010 | Hallo Lexi,
wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.
Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.
Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.
Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe? |
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13.05.2010, 17:03 | |
aerocamera Besucher
Wohnort: München Registriert: Apr 2010 | Hallo Lexi,
wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.
Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.
Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.
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13.05.2010, 17:03 | |
aerocamera Besucher
Wohnort: München Registriert: Apr 2010 | Hallo Lexi,
wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.
Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.
Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.
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24.05.2010, 21:41 | |
schnuggitucki Besucher
Wohnort: Main Taunus Kreis Registriert: Apr 2010 | Hallo Lexi wir wohnen in Hessen
Mach die schnellstmöglich einen Termin beim Anwalt .
Prozesskosten kannste von da aus beantragen nimm dein einkommensbescheid (hartz4)mit.
Ich bin gespannt wie es wir unser Vormieter hat in der wohnung immerhin 25jahre gewohnt .
werde bei schlüsselübergabe alles dokomentieren. |
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25.05.2010, 10:45 | |
KaroSchwa Unregistriert
| | Zitat von schnuggitucki: | Hallo Lexi wir wohnen in Hessen
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Solltest mal wieder Vivienne benutzen. Den haste bisher nur einmal genommen und ist daher noch etwas unverbraucht.
Viele Grüße
Karo(lin) |
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