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Schimmelpilz Forum - Jetzt soll plötzlich ich Schuld sein

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Autor

Thema: Jetzt soll plötzlich ich Schuld sein Seiten (3): « 1, 2, [3]
06.05.2010, 17:35
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
Baust ist Offline Baust
Besucher

Wohnort: 39218 Schönebeck
Registriert: Feb 2010
Zitat von :



Zitat:" Der jeweils zuständige bzw. den jeweiligen Fall bearbeitende Richter ist angewiesen bzw. angeraten zur Entscheidungsfindung einen Öbuv - Sachverständigen vorzugsweise zu berufen. Es obliegt aber seiner ureigenen Entscheidung ob er in Einzelfällen wie möglicher Befangenheit oder nicht Verfügbarkeit, einen Sachverständigen mit vergleichbarer Qualifikation wie TÜV oder ähnl. hinzuzieht." Zitat Ende




Ja, ja die Einzelfälle.

Rufen Sie doch auch mal bei der HWK Müchnen an was die Verfügbarkeit der Öbuv betrifft.


Und wie oben so schön steht: der Richter beruft einen SV.

Bau& Sanierung Struve
39218 Schönebeck
bau-st@arcor.de
http://www.bau-st.eu
Beiträge: 68Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 732 Tagen
 
07.05.2010, 09:42
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
bikasso-SV ist Offline bikasso-SV
Besucher

Wohnort: Burgthann
Registriert: Feb 2010
Zitat von Baust:

Ja, ja die Einzelfälle.



Einzelfälle ? O.K. alles klar ...........

Gruß aus Nürnberg - Burgthann

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Beiträge: 87Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 736 Tagen
 
10.05.2010, 19:17
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
Lexi
Unregistriert

Oha,hier gehts ja inzwischen heiß her
Viel schlauer bin ich aber dadurch nicht. Einen Gutachter kann ich mir nicht leisten (arbeitslos wegen einer chronischen Krankheit).Dann werde ich mir wohl einen Anwalt nehmen müssen wenn um den Auszug geht.Da bekomme ich ja Prozesskostenhilfe

Gruß Lexi
Beiträge: n/aeMail
 
13.05.2010, 16:59
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
aerocamera ist Offline aerocamera
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Apr 2010
Hallo Lexi,

wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.

Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.

Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.

Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe?
Beiträge: 94Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 654 Tagen
 
13.05.2010, 17:03
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
aerocamera ist Offline aerocamera
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Apr 2010
Hallo Lexi,

wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.

Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.

Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.

Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe?
Beiträge: 94Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 654 Tagen
 
13.05.2010, 17:03
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
aerocamera ist Offline aerocamera
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Apr 2010
Hallo Lexi,

wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.

Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.

Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.

Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe?
Beiträge: 94Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 654 Tagen
 
13.05.2010, 17:03
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
aerocamera ist Offline aerocamera
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Apr 2010
Hallo Lexi,

wenn Sie in München sind, gilt es ganz besonders, dass der Vermieter zunächst beweisen muss, dass das Gebäude keine Mängel hat, die zur Bildung von Schimmelpilz führen können. Erst nachdem dieser Beweis erbracht ist, muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend gelüftet hat.

Nach Ihrer Schilderung wurde eher der Beweis erbracht, dass das Gebäude Mängel hat (1. Sachverständiger). Der zweite Sachverständige hat in dieser Richtung wohl nichts untersucht, zumindest keinen entsprechenden Nachweis erbracht.

Schimmelpilz sollte grundsätzlich unverzüglich nach der Beweissicherung (Fotos, Zeugen) beseitigt werden. Hierzu kann man dem Vermieter eine Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf (eventuell nach Setzung einer Nachfrist) kann die Beseitigung selbst vorgenommen und die Kosten dem Vermieter berechnet werden. Zur Sicherheit sollten Sie sich eventuell vorher beim Mieterbund oder Verbraucherschutz wegen der rechtlichen Situation erkundigen.

Wenn der Schimmelpilzbefall, dessen Ursachen beseitigt sind und die Kosten gegen Mietminderung verrechnet sind, was hindert Sie daran in der Wohnung zu bleibe?
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24.05.2010, 21:41
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
schnuggitucki ist Offline schnuggitucki
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Wohnort: Main Taunus Kreis
Registriert: Apr 2010
Hallo Lexi wir wohnen in Hessen
Mach die schnellstmöglich einen Termin beim Anwalt .
Prozesskosten kannste von da aus beantragen nimm dein einkommensbescheid (hartz4)mit.
Ich bin gespannt wie es wir unser Vormieter hat in der wohnung immerhin 25jahre gewohnt .
werde bei schlüsselübergabe alles dokomentieren.
Beiträge: 11Profil | eMail | Dabei seit: 667 Tagen
 
25.05.2010, 10:45
Re: Jetzt soll plötzlich ich Schuld seinZitieren | Nach oben
KaroSchwa
Unregistriert

Zitat von schnuggitucki:

Hallo Lexi wir wohnen in Hessen


Solltest mal wieder Vivienne benutzen. Den haste bisher nur einmal genommen und ist daher noch etwas unverbraucht.

Viele Grüße
Karo(lin)
Beiträge: n/aeMail
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