| Willkommen auf Schimmelpilz Forum, Anonymous. Dein letzter Besuch war am 10.02.2012 um 23:03 Uhr. ( Letzter Beitrag ) |
Autor |
| Thema: Muß ich das akzeptieren? |
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23.08.2010, 11:54 | | kef Unregistriert
| Nun das ist ja alles sehr interessant und die Welt und Gerichte sind böse, aber aus bautechnischer und bauphysikalischer Sicht kann man mit den hier gemachten Angaben so gut wie gar nichts anfangen.
- keine Bilder
- keine Angaben zur Größe des Befalls
- keine Angaben zum Ort des Befalls
- keine Angaben zum Zeitpunkt des Befalls
- keine Angaben zur Konstruktion
- nicht den geringsten Hinweis zum Schimmelbefall
Alles was ich hier lese ist:
"Ich habe Schimmel und der Vermieter ist böse"
Dazu kann ich Ihnen nur folgendes Schreiben:
1. Die meisten Schimmelursachen sind aus bauphysikalischer Sicht nach meiner bisherigen Erfahrung mit großen Abstand durch bauphysikalisch falsches Benutzerverhalten verursacht (bitte nicht mit der juristischen Schuldfrage verwechseln)
2. Es ist absolut nichts Verwerfliches wenn ein Hauseigentümer eine Firma beauftragt mit der er gute Erfahrungen gemacht hat, oder dessen Inhaber er kennt. Nur weil sich die beiden kennen oder bisher gut zusammengearbeitet haben, heißt das noch lange nicht das irgendetwas nichts mit rechten Dingen zugeht. Solche Aussagen sind schlicht Unsinn!
Selbstverständlich bekommen Sie nur Arbeitsberichte von Handwerkern, wenn Sie diesen selbst beauftragen. Das ist nicht im geringsten merkwürdig.
3. Wenn Sie ernsthaft an einer Lösung interessiert sind müssen Sie schon etwas mehr beitragen, als die Tatsache, dass in Ihrer Wohnung Schimmel wächst.
4. Mit juristischen Fragen sind Sie hier im falschen Forum! Hier wurden schon sehr sehr lange keine Juristen mehr gesehen. | | Beiträge: n/a | eMail | | | 23.08.2010, 12:37 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Mit dem Überstreichen des Schimmelpilzbefalls ist die Ursache nicht behoben. Schimmelpilz hat immer etwas mit Feuchtigkeit zu tun. Die Sanierung des Schimmeplizbefalls muss auch die Ursache für die hohe Mauerfeuchtigkeit im Mauerwerk beinhalten.
Ist der Schimmelpilz außerhalb der Heizperiode aufgetreten und die Wohnung nicht im Souterrain, kommt vorwiegend ein Feuchtigkeitseinbruch von außen (z.B. Rohrleitungsbruch, Einbruch der Feuchtigkeit durch das Mauewerk, undichte Fallrohre, u.ä) in Betracht.
Trat der Schimmelpilzbefall bereits vor dem Februar 2010 auf, dann muss untersucht werden, ob die Dämmung der Außenwände (insbes. Außenwandecken) genügend dämmen. Schimmelpilz an diesen Außenwandecken ist oft die Folge des Einbaus neuer Fenster. Es kommt auch ungenügendes Lüften in Betracht.
Diese Analysen kann ein Schimmelpilz-Sachverständiger oder Bauphysiker durchführen.
Wird die Ursache für die Mauerfeuchte nicht beseitigt, wird der Schimmelpilz wieder auftreten.
Thomas Möller, Schimmelpilz-Sachverständiger (TÜV geprüft)
www.schimmelpilz-gutachter.com | | Beiträge: 592 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 579 Tagen | | | 23.08.2010, 13:50 | | Fr. Meyer Unregistriert
| @ kef:
Wir wissen bereits dass der Schimmel durch bauliche Mängel entstanden ist, daran zweifelt nicht einmal mehr meine Vermieterin!
Hätte ich diesbezüglich Fragen, wären diese mit Sicherheit auch schon aufgetaucht!
Die Frage war eine andere. Wenn Sie nichts dazu beisteuern können, ist das vollkommen i. O. - ich für meinen Teil würde dann einfach mal die Fingerchen auf der Tastatur ruhen lassen!
Es geht schlicht und einfach darum ob ich diesbezüglich UNZUREICHENDE Malerarbeiten hinnehmen muß!
Herzliche Grüße | | Beiträge: n/a | eMail | | | 23.08.2010, 14:39 | | kef Unregistriert
| | Zitat von : | @ kef:
Wir wissen bereits dass der Schimmel durch bauliche Mängel entstanden ist, daran zweifelt nicht einmal mehr meine Vermieterin!
|
Und das haben Sie wo geschrieben?
| Zitat von : |
Hätte ich diesbezüglich Fragen, wären diese mit Sicherheit auch schon aufgetaucht!
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Wenn Sie diesbezüglich keine Fragen haben sind Sie hier falsch!
| Zitat von : |
Die Frage war eine andere. Wenn Sie nichts dazu beisteuern können, ist das vollkommen i. O. - ich für meinen Teil würde dann einfach mal die Fingerchen auf der Tastatur ruhen lassen!
Es geht schlicht und einfach darum ob ich diesbezüglich UNZUREICHENDE Malerarbeiten hinnehmen muß!
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Dazu habe ich Ihnen das geantwortet:
| Zitat von : |
2. Es ist absolut nichts Verwerfliches wenn ein Hauseigentümer eine Firma beauftragt mit der er gute Erfahrungen gemacht hat, oder dessen Inhaber er kennt. Nur weil sich die beiden kennen oder bisher gut zusammengearbeitet haben, heißt das noch lange nicht das irgendetwas nichts mit rechten Dingen zugeht. Solche Aussagen sind schlicht Unsinn!
Selbstverständlich bekommen Sie nur Arbeitsberichte von Handwerkern, wenn Sie diesen selbst beauftragen. Das ist nicht im geringsten merkwürdig.
3. Wenn Sie ernsthaft an einer Lösung interessiert sind müssen Sie schon etwas mehr beitragen, als die Tatsache, dass in Ihrer Wohnung Schimmel wächst.
4. Mit juristischen Fragen sind Sie hier im falschen Forum! Hier wurden schon sehr sehr lange keine Juristen mehr gesehen.
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Nur weil Sie die Malerarbeiten für unzureichend halten müssen sie das noch lange nicht sein. Da Ihre Angaben diesbezüglich genauso detailliert sind wie Ihre restlichen Angaben kann man sich davon jedenfalls kein Bild machen.
Ich für meinen Teil würde einfach mal dort nachfragen wo es Sinn macht:
Schimmelfragen: dieses Forum
rechtliche Fragen: anderes Forum
Herzliche Grüße
kef
PS. Ich kann dieses alle Vermieter sind böse Gequatsche jedenfalls nicht mehr hören. Die Praxis sieht jedenfalls in den meisten Fällen völlig anders aus! | | Beiträge: n/a | eMail | | | 23.08.2010, 16:51 | | Fr. Meyer Unregistriert
| | Zitat von : | Und das haben Sie wo geschrieben?
Das muß ich niergendwo schreiben, denn das ist nicht das Thema!!!
Wenn Sie diesbezüglich keine Fragen haben sind Sie hier falsch!
Wenn Sie sich daran stoßen, mag das Ihr Problem sein! Sie könnten meinen Beitrag ja auch einfach ignorieren! ;-)
Dazu habe ich Ihnen das geantwortet:
Nur weil Sie die Malerarbeiten für unzureichend halten müssen sie das noch lange nicht sein. Da Ihre Angaben diesbezüglich genauso detailliert sind wie Ihre restlichen Angaben kann man sich davon jedenfalls kein Bild machen.
SIE können gerne für sich persönlich sprechen - aber nicht für andere die hier antworten oder es eventuell sogar noch vorhaben...
Ich für meinen Teil würde einfach mal dort nachfragen wo es Sinn macht:
Schimmelfragen: dieses Forum
rechtliche Fragen: anderes Forum
Hiermit haben Sie vermutlich recht. Wenigstens etwas das Sinn macht!
Herzliche Grüße
kef
PS. Ich kann dieses alle Vermieter sind böse Gequatsche jedenfalls nicht mehr hören. Die Praxis sieht jedenfalls in den meisten Fällen völlig anders aus!
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Eine weitere Unterstellung...
"alle Vermieter sind böse Gequatsche" davon kann hier ja wohl keine Rede sein! Hier ist es Tatsache dass eine Vermieterin Ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist -
(der Schimmel ist nämlich schon bei sämtlichen Vormietern an der gleichen Stelle aufgetreten !)
- und jetzt schnellstmöglich ÜBERSTREICHEN will !
Wenn Sie nichts dazu beitragen können oder wollen, dann lassen Sie es doch bitte endlich bleiben! Statt hier den ganzen Thread zu verhunzen! | | Beiträge: n/a | eMail | | | 23.08.2010, 17:45 | | kef Unregistriert
| | Zitat von : | Wenn Sie nichts dazu beitragen können oder wollen, dann lassen Sie es doch bitte endlich bleiben! Statt hier den ganzen Thread zu verhunzen!
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Wenn Sie nicht bereit sind nähere Angaben zu machen kann Ihnen hier niemand seriös helfen, ob Sie das nun einsehen wollen oder nicht. Entweder Sie gehen endlich mal etwas in Vorleistung und bringen etwas Fakten oder der Beitrag wird oberflächliches und allgemeines Bla Bla bleiben.
Da Sie aber offensichtlich im Wesentlichen eine Rechtsauskunft suchen, sind Sie hier schlicht im falschen Forum. Wenigstens das scheinen Sie endlich auch begriffen zu haben. Ich werde Ihnen das bei Bedarf aber gerne auch noch öfter sagen und werde auch weiterhin selbst entscheiden ob und wann ich meinen Senf hier abgebe.
| Zitat von : | Wenn Sie nichts dazu beitragen können oder wollen, dann lassen Sie es doch bitte endlich bleiben! Statt hier den ganzen Thread zu verhunzen!
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Na ja, da Sie nun scheibar eingesehen haben, dass Sie mit Rechtsauskünften hier nichts zu erwarten haben, kam der einzig wirklich hilfreich Beitrag gleich am Anfang vom User "KaroSchwa". Ich habe die Aussage des Beitrags dann so oft wiederholt bis auch Sie es begriffen haben. Insofern, habe ich doch ganz offensichtlich sehr zur weiteren Vorgehensweise beigetragen ;-) | | Beiträge: n/a | eMail | | | 26.08.2010, 10:09 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Die Frage, ob man eine unzureichende Malerarbeit hinnehmen muss, ist noch nicht beantwortet.
Ob die Malerarbeit an sich ordnungsgemäß durchgeführt wurde, oder nicht, obliegt den Fachleuten. Die offene Frage ist, ob die Ursache des Schimmelpilzbefalls ordnungsgemäß beseitigt wurde, oder nicht.
Nach der Maleraktion ist der Schimmelpilz zunächst beseitigt. Ob der Mangel an der Mietsache bzw. die Ursache der Schimmelpilzbildung behoben wurde, wird sich erst nach einiger Zeit zeigen, wenn der Schimmelpilz wieder auftritt.
Liegt ein Feuchtigkeitseinbruch von außen vor (z.B. undichte Rohrleitung), dann führt die Verdunstung der Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk zur einer erhöhten relativen Luftfeuchtigkeit in der Wohnung, die sich oft nicht mit einer zumutbaren Anzahl an Stoßlüftungen (z.B. max. 3 pro Tag) auf die empfohlenen 50% im Winter reduzieren lässt. Bei wesentlich höheren Werten besteht bei kalter Witterung die Gefahr der Schimmelpilzbildung auch an anderen kalten Oberflächen der Außenwände.
Der Nachweis, dass in der Wohnung keine bauseitigen Mängel vorhanden sind, obliegt zunächst dem Vermieter. Hierunter fällt auch der Nachweis, dass die Wände keine erhöhten Werte für die Materialfeuchtigkeit aufweisen und/oder die Wände den Anforderungen für den hygienischen Wärmeschutz nach DIN genügen.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV-geprüft)
www.schimmelpilz-gutachter.com | | Beiträge: 592 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 579 Tagen | | | 29.08.2010, 21:54 | | Dr. Ch. Bluhm, Institut für Umwelt u Baubiologie Unregistriert
| Hallo Frau Meyer,
Sie sollten vor der Behandlung durch den Maler vorsorglich 1-2 Proben des Schimmelbefalls, z.B. Tapete, Putz, abnehmen und sicher stellen (man weiß ja nie ...). Am besten, Sie haben einen Zeugen dabei und machen auch Fotos. Falls möglich, notieren Sie sich den Namen des Mittels, dass der Handwerker verwendet.
Falls Sie nicht vom Erfolg der Maßnahmen überzeugt sind oder der Befall wieder auftritt, können Sie eine Vergleichsprobe aus dem behandelten Bereich entnehmen und alles zur Analyse einschicken - z.B. an uns.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website: www.imwl.de.
Freundliche Grüße
Dr. Christel Bluhm | | Beiträge: n/a | eMail | | Seiten (2): « 1, [2] |
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