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| Thema: Eine Haus Seite keine dämmung |
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03.09.2010, 11:06 | | Franz Unregistriert
| Hallo,
Laut Übergangsprotokoll hat das Haus wo wir Wohnen eine 100 mm Wärmedämmung. Nun ist raus gekommen das dies so nicht stimmt. Laut gutachten ist die wand 35 CM
2,0 Innenputz
24,00 konstruktives Mauerwerk
2,0 Schalenfuge
6,5 Vormauerverbelndfassade als Sparverblender
Ist das vom VM nicht betrug wenn er das behauptet ?
Um genau zu sein steht das drin:
Das gesamte Haus ist mit einer Wärmedämmung 100 mm gemäß der Wärmeschutzordnung versehen worden.
Hätte man dann hier nicht schreiben müssen von wann diese ist, oder z.m.d dass wir ein besonderes Lüftungsverhalten zu tage bringen müssen. Weil das wurde uns nie gesagt, und wir haben nun den Schwarzen Peter.
Laut Gutachter sagt er das dazu:
Es ist somit festzustellen, dass die Außenwand des Gebäudes (innen und außen) bezüglich der Wärmedämmanforderungen den zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes gültigen Vorgaben entsprach.
Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass im Jahre 1962 ausschließlich sehr geringe Anforderungen an den Wärmeschutz Raumumschließender Bauteile gestellt wurde.
Diese Anforderungen sind in keiner Weise mit heutigen Anforderungen zu vergleichen.
Wer weiss da was oder hat ein Rat... vielen dank
PS: Montag habe ich ein Termin mit unseren Anwalt evtl. kann ich da Ideen von hier mit bringen  | | Beiträge: n/a | eMail | | | 03.09.2010, 14:09 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Dieser Beitrag gehört eigentlich in ein Rechts- oder Energieberaterforum.
Wenn die vernietete Wohnung sich in einem Gebäude mit 100 mm Wärmedämmung befinden soll, dann muss das Gebäude auch diese Dämmung haben. Es ist dann immer noch offen, ob die Dämmstärke von 100 mm der WSchV oder EnEV zum Zeitpunkt der Insatallation genügen würde.
Der Gutachter stellt lediglich fest, dass die zusätzliche Dämmung fehlt und sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes nicht notwendig war. Insoweit besteht wohl kein Baumangel.
Die fehlende Dämmung wirkt sich nachteilig auf die Heizkosten aus. Nach dem Einbau neuer, dichter Fenster trit an diesen Gebäuden erfahrungsgemäß häufig Schimmelpilz an den Außenwandecken und Fensterlaibungen auf. Zur Vermeidung dieser Probleme muss sehr häufig, zum Teil weit mehr als zumutbar - gelüftet werden.
Den schwarzen Peter hat eher der Vermieter. Die Mietsache entspricht möglicherweise nach Ihren Angaben nicht dem vertraglich vereinbartem Zustand. Mögliche Lösungen sind "Nachbessern", Mietminderung und/oder Schadenersatz. Diese Punkte sollten Sie allerdings mit Ihrem Anwalt klären.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zertifiziert) und Energieberater
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