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Schimmelpilz Forum - ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist Kaufpreiszahlung

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Thema: ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist Kaufpreiszahlung Seiten (1): [1]
22.12.2011, 14:03
ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist KaufpreiszahlungZitieren | Nach oben
Tatjana M ist Offline Tatjana M
Besucher

Wohnort: Markelfingen
Registriert: Dec 2011
Guten Tag!

Ich habe zwar gesehen, dass es im Forum etwas ärger gibt, aber ich muss mich doch an sie wenden, da ich alleine nicht mehr weiter weiß.

Leider bin ich durch meine Dummheit gezwungen mich mit Schimmel auseinander zu setzten. Und es eilt.

Mein Mann und ich haben ende November eine kleine ETW gekauft
Bj 1995; sie ist im 1. OG, als Altersvorsorge. Nun unser Fehler, wir haben sie nur auf Bildern gesehen. Da ich den Makler aber schon länger kenne (ist ein großes Büro seit 1965) habe ich mich auf seine Aussage verlassen, dass es in der Whg. keinen Schimmel gibt. Es wohnt zur Zeit eine junge Mutter mit Säugling drin. Es it war, der Fehler ist groß, aber hätten wir die Wohnung im Sommer gekauft, da hätte man auch nichts gesehen und hätten jetzt nach der Kaufpreiszahlung das Problem.

Als wir letztes Wochenende da waren um den Mietvertrag abzuändern waren wir schockiert, an fast allen Außenwänden waren schwarze Schimmelflecken an den Ecken, am Fenster udn oben an der Decke, manchmal auch am Boden über dem Laminat.

Was sollen wir jetzt tun? Kann der Schimmel fachgerecht beseitigt werden, wer bezahlt das oder kommt er dann wieder?
Können wir aus dem Notarvertrag raus?

Der Makler war übrigens genauso geschockt wie wir und bangt um seinen guten Ruf. Als wir den Verkläufer beim Notartermin gefragt haben, ob alles mit der Wohnung in Ordnung ist hat er ja gesagt. Nun hat er eingeräumt, dass 2004 schoneinmal ein Problem war.

der Makler kommt nächste Woche und will das seinem Maler zeigen, mit messgeräten und den Oberflächlichen Schimmel beseitigen.

Können sie mir Tipps geben? Vielen dank, ich kann nämlich schon nicht mehr schlafen deswegen und die Mutter mit dem Säugling tut mir leid.

Gruß Tatjana M
Beiträge: 1Profil | eMail | Dabei seit: 151 Tagen
 
22.12.2011, 21:25
Re: ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist KaufpreiszahlungZitieren | Nach oben
SVMoeller ist Offline SVMoeller
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Jul 2010
Dieses Thema ist eigentlich ein juristisches Thema, das von Jurusten beantwortet werden sollte.

Nicht akzeptabel ist das Hinnehmen von Schimmelpilzbefall in der Wohnung durch den Eigentümer. Der Schilderung nach wird der Schimmelpilz durch den derzeitigen Besitzer / Eigentümer nicht beseitigt.

Die Mieterin hat eine Anspruch auf die Beseitigung der Mängel an der Mietsache. Dabei ist es zunächst egal, ob der Schimmelpilz durch bauseitige Mängel oder durch fehlerhaftes Nutzerverhalten entstand.

Ist der Schimmelpilzbefall kleinflächig (d.h. kleiner als 0,5qm), dann kann der Schimmelpilzschaden selbst oder ohne Einbindung eines Fachunternehmens für Beseitigung von Schimmelpilzschäden beseitigt werde. Ist der Schaden großflächiger, dann sollte die Sanierung durch ein auf Schimmelpilzbeseitigung spezialisiertes Unternehmen durchgeführt werden.

Hierbei geht es in der Hauptsache darum, dass die Ursache für den Schimmelpilz beseitigt wird und dafür gesorgt wird, dass es zu keiner Schimmelpilz-Sporen-Kontamination in den Wohnräumen kommt. Die Beseitigung einer Sporenkontamination ist aufwändig und teuer.

Dies alles unter dem Gesichtspunkt, dass die gekaufte Immobiliebei zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel habe darf, außer Mängel an der Immobilie wurden von Käufer zum Zeitpunkt des Kaufvertrags zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Vor der Übergabe des Eigentums an den Käufer trägt der Verkäufer dem Käufer gegenüber das Verschlechteungsrisiko, also auch das Risiko für die Entstehung des Schimmelpilzschadens und die Verantwortung für dessen Beseitigung.

Im Hinblick darauf, dass durch unsachgemäße Sanierung von Schimmelpilz-Schäden hohe Folgekosten auf einen neuen Eigentümer zukommen können, sollte auf eine sachgerechte Schimmelpilzsanierung durch ein Fachunternehmen mit anschließender Überprüfung der Sanierungsqualität durch Luftkeim- und Luftpartikelmessungen Wert gelegt werden.

Auf jeden Fall muss die Ursache für den Feuchteschaden, der zur Bildungv von Schimmelpilz geführt hat behoben werden.

Das Vorgehen in diesem Fall sollte mit einem Anwalt abgestrimmt werden.

Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
http://www.schimmelpilz-gutachter.com
Beiträge: 675Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 680 Tagen
 
26.12.2011, 15:59
Re: ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist KaufpreiszahlungZitieren | Nach oben
Angela
Unregistriert

Abgesehen von Ihrer eigenen "Dummheit", eine ETW ohne vorherige Besichtigung zu kaufen:

Wenn der Verkäufer beim Notartermin auf Ihre Frage angegeben hat, dass das Objekt mängelfrei sei und erst jetzt frühere Mängel zugab, hat er Sie bewusst getäuscht und Sie könnten den Notar als Zeugen benennen.

Ich bin keine Juristin, aber ich würde an Ihrer Stelle den Kaufpreis erst einmal nicht zahlen und mich auch erst einmal nicht mit der Schimmelpilzbeseitigung befassen, sondern schleunigst einen Rechtsanwalt und vom Kauf zurücktreten. Ich denke, dass Sie da wegen der arglistigen Täuschung gute Chancen hätten.

Viel ERfolg
Angela
Beiträge: n/aeMail
 
27.12.2011, 08:06
Re: ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist KaufpreiszahlungZitieren | Nach oben
SVMoeller ist Offline SVMoeller
Besucher

Wohnort: München
Registriert: Jul 2010
Bevor man sich auf den Rücktritt vom Kauf als juristische Konsequenz festlegt, sollte schon überlegt werden, ob die Käufer die Wohnung - wenn auch ohne Mängel - nicht sehr gerne haben wollen.

Der Notar als Zeuge für die in seinem Büro gemachten Behauptungen zur Immobilie ist mit Vorsicht zu genießen. Die Funktion des Notars ist die Beurkundung des Vertrages und nicht die Speicherung von Aussagen, die im Vorfeld der Unterzeichnung stattfanden. Insoweit sollte geprüft werden, ob der Notar für eine Zeugenaussage überhaupt nützlich ist.

Ein weiteres Problem ist der Nachweis, dass ein Mangel verschwiegen wurde. Kann es sein, dass der Verkäufer vom akuten Schimmelpilzbefall erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfuhr?

Wenn ja, dann handelt es sich nicht um einen verdeckten, sondern um einen nach dem Kauf eingetretenen Mangel. Der Verkäufer muss den Mangel vor der Übergabe der Wohnung an den neuen Eigentümer beseitigen. Man kann m.E. allenfalls die Beseitigung des Schimmelpilzbefall durch ein Fachunternehmen mit Qualitätssicherung durch Luftkeim- und Luftpartikelmessungen verlangen.

Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
http://www.schimmelpilz-gutachter.com
Beiträge: 675Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 680 Tagen
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Schimmelpilz Forum - ETW mit Schimmelpilzbefall, 31.12 ist Kaufpreiszahlung

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