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| Thema: Vermieter beseitigt Mängel vor Sachverständigen-Termin |
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30.01.2012, 13:24 | |
hasilova Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2011 | Wir haben eine gerichtliche Auseinandersetzung mit unserem Vermieter. Es geht um Schimmel in mehreren Zimmern, unter anderem ursächlich ist unserer Meinung nach aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Kellergeschoß in unsere EG-Altbau-Wohnung. Zu den Kellerräumen hat nur der Vermieter Zugang, und der hat vermutlich letzte Woche Sanierungs-arbeiten an den von uns beklagten Wänden durchgeführen lassen. Handwerker sind mit Maurerpütz usw. in den Keller gegangen und es war Arbeitslärm zu hören.
Wir haben Nachbarn als Zeugen, können aber nicht beweisen an welchen Wänden saniert worden ist. Wie können wir dem Gericht oder Sach- verständigen unsere Vermutung formell korrekt zukommen lassen? |
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31.01.2012, 21:55 | |
Dr. Christel Bluhm, Institut für Umwelt und Baubio Unregistriert
| Hallo!
Erst einmal keine Panik. Eine nasse Wand trocknet nicht in einigen Tagen aus. Außerdem sieht ein erfahrener Sachverständiger, ob Maßnahmen erst kürzlich oder bereits vor längerer Zeit gemacht wurden. Sie sollten aber Ihren Anwalt informieren, damit ggf. noch eine ergänzende Beweisfrage formuliert werden kann, die diese Möglichkeit abdeckt.
Freundliche Grüße
Dr. Christel Bluhm
www.imwl.de |
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31.01.2012, 22:49 | |
SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Nach deutschem Recht muss bei Streitigkeiten über Schimmelpilz-Schäden zunächst der Vermieter beweisen, dass kein bauseitiger Mangel vorliegt, der zur Bildung von Schimmelpilz führt. Erst im zweiten Schritt muss der Mieter beweisen, dass er ausreichend lüftet.
Liegt die Vermutung nahe, dass die Feuchtigkeit durch das Mauerwerk in das EG gelangt, müssen Untersuchungen der Mauerwerksfeuchte im Keller und der EG-Wohnung durchgeführt werden. Dies wäre Teil des zu führenden Nachweises.
Bei Streitigkeiten vor Gericht dienen sog. Privat- oder Parteigutachten zur Begründung der Anspruchlage. In streitigen Fällen wird der Richter einen Sachverständigen mit der Klärung der Ursachen für den Schimmelpilzbefall beauftragen.
Inwieweit weitere Untersuchungen seitens des Mieters notwendig oder von Vorteil sind, sollte mit den Rechtsanwalt besprochen werden.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
http://www.schimmelpilz-gutachter.com |
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