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| Thema: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? |
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26.10.2004, 15:16 | |
chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Hallo,
Ich bin im Juli 2004 in eine neue Wohnung gezogen.
Jetzt habe ich festgestellt, dass im Kinderzimmer
unter der Tapete der Aussenwand grossflächig ein Pilz (wahrscheinlich Stockflecken) ist.
Der Vermieter hat den Eigentumsverwalter (Gewoba) die Wand auf Feuchtigkeit testen lassen. Das Gerät zeigte einen Wert von Null an!
Mein Makler hat nun Nachvorschungen angestellt und herausgefunden,
dass der Mieter vor uns durch schlechtes Lüften dieses Problem hatte.
Daraufhin wurde die Wand mit einer Anti-Schimmellösung angestrichen.
Lt. des Maklers hat sich unser Vormieter dann nicht mehr beschwert.
Frage: Ist der Vermieter nicht verpflichtet die Pilze zu entfernen, auch wenn sie unter der Tapete sind?
Der Vermieter hatte zwar etwas unternommen, trotzdem sind die Stockflecken immer noch zu sehen bzw. vielleicht NEU entstanden!!!
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Leider bin ich (noch) nicht im Mieterschutzbund um mich zu beraten
Danke, Chris |
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26.10.2004, 15:28 | Re: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? | Zitieren | Nach oben |
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csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Chris,
Wenn der Schimmel wie Sie schreiben von Ihrem Vormieter verursacht wurde muss dieser bzw. Ihr Vermieter für die Beseitigung aufkommen.
Mit einem einfachen auftragen von Schimmel-Ex ist dies leider nicht getan, diese Mittel haben (in Studien nachgewiesen) eine haltbarkeit im Mittel von ca. 6 Monaten, dann sind die Stoffe im Mittel ausgedünstet und es kommt oftmals wieder zu einem erneuten auskeimen.
Wichtig ist das die genaue Ursache ermittel und behoben wird, danach sollte die Sanierung des Schimmelpilzbefall stattfinden. Wie Sie selbst schreiben sind noch Schimmelflecken zusehen, wenn dies auch unter der Tapete ist muss die Tapete selbstverständlich auch entfernt werden.
Nur weil Ihr Vormieter mit dem Einsatz von Schimmel-Ex zufrieden war (vieleicht auch weil er wusste das er den Schaden verursacht hat) haben Sie das Recht auf eine Schimmelfreie Wohnung solange Sie den Schaden nicht zu vertreten haben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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26.10.2004, 16:15 | Re: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? | Zitieren | Nach oben |
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chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Die Aussage:
Nur weil Ihr Vormieter mit dem Einsatz von Schimmel-Ex zufrieden war (vieleicht auch weil er wusste das er den Schaden verursacht hat) haben Sie das Recht auf eine Schimmelfreie Wohnung solange Sie den Schaden nicht zu vertreten haben.
Ist diese Aussage rechtsgültig?
Ist diese Aussage si im Gesetzbuch zu finden?
Wenn ja, in welchem?
Ich habe ein paar Bilder auf meine Seite gestellt um sich ein
Bild zu machen:
http://pixelshaker.webspace4free.biz/page_01.htm
Danke, Chris |
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27.10.2004, 11:23 | Re: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? | Zitieren | Nach oben |
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csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Chris,
Nein, rechtsverbindliche Aussagen dürfen nur zugel. Anwälte in Deutschland abgeben.
Die von Ihnen genannte Methode entspricht aber nicht dem Stand der Technik (auch wenn sie heute noch vielfach angewendet wird).
Auch Ihr Vermieter sollte Interesse haben das der einmal sanierte Schaden so behoben ist das bei Nutzungsgerechten Verhalten kein weiterer Schimmel mehr auftreten kann. Dies ist bei einer Behandlung mit Schimmel-Ex nicht gegeben da wie schon angesprochen hier kein langfristiger Erfolg gegeben ist, hier werden die Sporen nur in einen inaktiven Zustand versetzt, ( auch sind diese Verbindungen der Gesundheit meist nicht zuträglich) nach dem diese aufgebraucht sind, kann bei einem leichten Anstieg der Feuchtigkeit sofort ein erneutes Wachstum beginnen.
Dies ist bei einer nach dem Stand der Technik durchgeführten Sanierung nicht der Fall.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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27.10.2004, 11:31 | Re: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? | Zitieren | Nach oben |
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csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Chris,
Nocheinmal nachdem ich jetzt die Bilder angesehen habe:
Ohne Ortskenntnisse sind aussagen immer nur mit größter Sorgfalt zu sehen, hier sieht es jedoch so aus (wellenform, wasserränder ?)
ob hier in der Wand einmal Wasser hochgezogen ist.
Ich kann Ihnen nur empfehlen den Schaden nocheinmal Ihrer Gesellschaft zu melden und einen Sachverständigen einzuschalten um die genaue Ursache zu ermitteln und abzustellen, wenn noch nicht geschehen.
MFG
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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29.10.2004, 00:46 | Re: Ab wann ist der Vermieter verpflichtet einen Pilz zu entfernen? | Zitieren | Nach oben |
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chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Nun ja, es läuft darauf hinaus dass wir bzw. der Verwalter
einen Sachverständigen zu rate zieht.
Nur wer muss den Sachverständigen bezahlen?
Was passiert, wenn der Sachverständige doch feststellen
sollte, dass keine Gefahr von einer feuchten Wand ausgeht
und sich im Moment keine Sporen in der Luft befinden? (sieht so danach aus!)
Müssen wir in diesem Fall den Sachverständigen bezahlen?
Wieviel kostet ein Sachverständiger der sich die Wand anschaut?
Welchem Sachverständigen kann ich trauen?
Worauf muss ich achten?
Danke, Chris. |
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