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| Thema: Was kann ein Sachverständiger leisten? |
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02.11.2004, 09:23 | |
chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Zum Sachverhalt:
Ich bin im Juli 2004 ein eine Mietwohnung eingezogen.
3 Monate später stellte ich fest, dass unter einer Tapete
vom Kinderzimmer, welches ich bislang noch nicht genutzt hatte,
ein Schimmelpilz unter der Tapete ist.
Dies konnte ich natürlich bei der Wohnungsübergabe nicht
feststellen, da dies ein versteckter Mangel ist.
Der Makler erklärte mir am Telefon, dass der Vormieter den
Schimmel hat sanieren lassen! "Ich brauch keine Angst haben -
ich kann ohne Bedenken so drübertapezieren".
(Na was wird mein Kind was wir im Dezember bekommen dazu sagen )
Frage: Kann ein Sachverständiger feststellen, dass der Schimmelpilz
vor dem Juli 2004 entstanden ist?
Wenn ja, muss daraufhin der Vermieter den Schimmelpilz entfernen lassen?
Oder kann er gegen den unabhängigen Sachverständigen wieder klagen?
Danke, chris909 |
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02.11.2004, 13:42 | |
csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Chris,
Wenn wie der Makler sagt der Vormieter den Schimmelpilz hat sanieren lassen und Sie können bedenken los drübertapezieren, schließt sich die Frage an, warum ist unter der Tapete Schimmelpilz nach der Sanierung.
Gewisse Altschäden kann man erkennen und auch feststellen wie lange dieser Pilz ungefähr schon vorhanden ist, dies muss aber ein ausgewiesener Fachmann machen der sich mit dem Thema Schimmelpilz schon einige jahre befasst.
Ob dieses Gutachten vor Gericht bestand hat fragen Sie am besten einmal beim Mieterschutzbund oder Ihren Rechtsbeistand.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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02.11.2004, 14:08 | |
chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Danke für die Info  |
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02.11.2004, 22:22 | |
Dr. Christel Bluhm, IMWL GmbH, Velbert Besucher
Wohnort: 42555 Velbert Registriert: Jul 2004 | Halo Chris,
ich denke, zum Thema Sachverständiger ist nichts hinzuzufügen. nur das eine. Beseitigen sie den Schimmelbefall so schnell wie möglich, unabhängig davon, ob das ein Altschaden ist (was ich vermute) oder aber nicht. Fordern Sie den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung auf, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen, schauen Sie den Handwerkern bei den Arbeiten über die Schulter.
Die Gesundheit Ihres Kindes, das bald geboren wird, ist wichtiger als irgendein Rechtsstreit, der vermutlich mit einem Vergleich endet und evtl. monate und Jahre dauern kann.
Das Abwehrsystem eines Säuglings ist noch nicht vollständig entwickelt. Daher sind gerade Neugeborene gefährdert, sich etwas einzufangen. Ein guter Schutz ist, wenn Sie Ihr Kind stillen.
Weitere Infos:
www.imwl.de.
Alles Gute für Sie und das Baby.
Freundliche Grüße
Christel Bluhm |
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03.11.2004, 08:54 | |
chris909 Besucher
Wohnort: Bremen Registriert: Oct 2004 | Hallo,
gestern war der Sachverständige da.
Und was soll ich sagen?! Er hat herausgefunden,
dass hinter der Aussenwand eine undichte stelle ist.
Auch die Tiefgarage die unter dem Kinderzimmer liegt ist
nicht richtig gedämmt.
Da nicht ich, sondern die Wohnungsverwaltung den Sachverständigen
bestellt hat, hoffe ich dass die den Sachverständigen auch bezahlen ?
Oder kann die Verwaltung bzw. der Vermieter doch noch dagegen angehen oder sich querstellen?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Danke, chris909 |
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06.11.2004, 19:15 | |
J. Zink, Schimmel-Beratung Nord, Hamburg Unregistriert
| Dies lässt sich ohne genaue Kenntnis aller Details nicht von Außenstehenden sagen. Auch darf hier niemand von uns Naturwissenschaftlern rechtlichen Beratungen abgeben. Doch soviel dürfte klar sein: Ein Eigentümer ist nach Mängelrüge zuständig für Untersuchtung des Bauwerks und Schadenbeseitigung. Der Schaden ist hier offensichtlich nicht durch Sie verursacht, das Sachverständige wurde ja auch durch den Eigentümer bestellt. Also dürfte keine Unsicherheit Ihrerseits bestehen. Wenn doch: Einfach nachfragen, die Hausverwaltung ist die einzig richtige Quelle dafür.
Freundliche Grüße von J. Zink |
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