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Autor |
| Thema: Grundschule mit Schimmelbildung $$EILT§§ |
Seiten (1): [1] | |
02.12.2004, 00:04 | | Grundschule mit Schimmelbildung $$EILT§§ Unregistriert
| Hallo,
dringende Frage:
In unserer Grundschule werden 4 Klassen in Containern unterrichtet, die schon ca. 40 Jahre alt sind, aber erst (Ironie) seit 32 Jahren als Klassenräume genutzt werden. Eigentlich wurden diese Container nur zur "vorübergehenden Nutzung" aufgestellt (32 Jahre vrübergehend?)
Die Stadt weiss seit mehreren Jahren, das die Container alt, kaputt und durch die Jahre, auch durch Feuchtigkeit von Schimmel und ähnlichem befallen ist.
Vor 2 Jahren wurde einmal eine "Messung" gemacht, bei der vorher schon das ganze Wochenende gelüftet und dann vorsichtig gemessen wurde. Das Ergebniss war, das die Werte unter dem Soll waren. Zwar nicht viel, aber darunter.
Es wurde angeraten, die betroffenen Stellen abzudichten und zu schliessen und die Klassenräume täglich "feucht" zu wischen.
2 Klassenräume haben Teppichboden, wie wischt man die "feucht"?
Die Stadt und auch die Schulleiterin blockt alles ab, da kein Geld oder andere Ausreden.
Was kann man tun, damit vielleicht ohne wissen der Verantwortlichen, die Eltern herausbekommen, wie es um die Gesundheit der Kinder steht????
Weche Behörde/Amt kann, ohne Kontakt zu der Schule oder der Stadt, übergreifend für die Schließung der Container sorgen???
Wir haben schon sehr viel versucht, aber seitens der Stadt und der Schulleitung wird alles abgeblockt, wir werden vertröstet auf später ("Wir arbeiten daran"), aber es passiert nicht's.
Wer ist verantwortlich für die Gesundheit unsere Kinder in der Schule???
Gibt es durch diesen Schimmelbefall Spätfolgen???
Wen verklagt man dann??? Kann man das nachweisen??
Ich weiß es sind viele Fragen, aber unsere Kinder sind das wert.
Ich danke für alle Art von Antworten.
ydur | | Beiträge: n/a | eMail | | | 02.12.2004, 14:50 | | csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo,
Bei den heutigen leeren Haushaltskassen ist es sehr schwer Geld für Sanierungen jeglicher Art zu bekommen.
Um hier eine richtige Werte bei einer Messung zu bekommen darf der Raum ca. 8 Std. vor der Messung nicht gelüftet werden.
Wenn Sie wissen wollen wie es um die Gesundheit Ihrer Kinder in Bezug auf die vorhandenen Schimmelpilze in den Räumen steht, könnten Sie hier nur allein eine Messung in Auftrag geben ohne das Wissen der Behörde, jedoch sind die meisten Sachverständigen hier sehr vorsichtig, weil die Schulbehörde im allgemeinen über solche Aktivitäten verständigt werden möchte. ( Warum wohl? ) Wenn Sie den Sachverständigen bei der Messung nicht nennen sondern nur die Werte präsentieren wird es wohl gehen, auch wenn die Behörde die Werte anzweifelt können dann seitens der Behörde neue Messungen veranlaßt werden, für die Messung gibt es VDI Richtlinien diese sollten auf jedenfall eingehalten werden.
Vieleicht probieren Sie den Weg über das Gesundheitsamt diese sind auf jedenfall auch hierfür zuständig, wie jedoch hier reagiert wird müßten Sie in Erfahrung bringen.
Verantwortlich für die Kinder ist meines erachtens als obere Behörde die Schulbehörde.
Ich kann Ihnen nur raten über die Elternschaft einen großen Druck auf die Leitung auszuüben und eventuell damit zu drohen die Kinder bis zur endgültigen Klärung wie hoch die Werte sind nicht mehr in die Räume zu lassen.
Für Fragen zu eine(m) Sachverständige(n) können Sie uns gern eine E.Mail mit Ihrer PLZ schicken wir werden Ihnen dann gern eine(n) nennen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH | | Beiträge: 500 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2856 Tagen | | | 05.12.2004, 00:52 | | Dr. Christel Bluhm, IMWL GmbH, Velbert Besucher
Wohnort: 42555 Velbert Registriert: Jul 2004 | Hallo!
Ein Tipp: Hartnäckigkeit und Öffentlichkeit zahlen sich zumindest langfristig aus. Wichtig ist, dass Eletrn und Lehrer hier an einem Strang ziehen. Wir haben schon verschiedene Schulen und Kindergärten in den letzten Jahren untersucht und sind natürlich überall fündig egworden. Dabei haben wir die Untersuchung von Materialproben vorgeschlagen, weil es zum einen keine verbindlichen Richtwerte für zulässige Sporenkonzentrationenn in der Raumluft gibt, alle Menschenn unterschiedlich empfindlich sind udn Kinder besonders gefährdet sind.
Über Ämter zu gehen bringt erfahrungsgemäß nur etwas, wenn man die dortigen Entscheidungsträger kennt bzw. diese auch persönlich an einer Untersuchung interessiert sind, z. B. wenn ihre Kinder dort zur Schule gehen und evtl. sogar schion Symptome zeigen (mehr dazu unter www.imwl.de). Luftsporenmessungen sollten immer ovn der Untersuchung von Materialproben begleitet sein, denn nicht alle Schimmelpilze produzieren ständig Sporen und geben sie an die Raumluift ab. Es kann also sein, dass mit dieser Methode manche stark gesundheitsgefährdenden Schimmelpilze nicht erfasst werden.
Falls Sie in der Nähe sind, helfe ich gern.
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich gern an oder schicken mir eine Mail.
Viel Erfolg.
Christel Bluhm | | Beiträge: 120 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2867 Tagen | | Seiten (1): [1] |
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