Autor |
| Thema: Schimmel im Schlafzimmer - Bitte Hilfe! |
Seiten (1): [1] | |
04.12.2002, 21:55 | |
Sebastian Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo,
seit Mai 2002 wohne ich im Erdgeschoss in einer 2-Zimmerwohung. Vor ca. 2 Wochen habe ich Schimmelpilz in 2 Ecken des Schlafzimmers entdeckt! Die Wandecke fühlt sich von oben bis unten feucht an. Ich habe dann an der untere Ecke etwas Tapete entfernt. Die Wand darunter ist kalt und feucht, wenn man seine Hand darunter schiebt, läßt sich die Rauhfasertapete ohne Probleme von der feuchten Wand lösen!
Ich habe darauf hin sofort den Vermieter verständigt der auch schnell vorbei kam, sich die Sache ansah und eine Lösung versprach. Jetzt eine Woche später kam ein Brief mit der üblichen Ausrede das ich schlecht lüften würde.
Das stimmt natürlich nicht, das Zimmer wird täglich gelüftet und hat eine gemessene Temperatur von 20-21 Grad!
Ich bin so oder so der Meinung, das es in der kurzen Zeit in der es jetzt kälter geworden ist (ca. 2 Monate) aber noch nicht mal Frost oder ähnlich kalt war, UNMÖGLICH ist aufgrund angeblich schlechten lüftens, sich so schnell Schimmel bilden kann. Da muß doch schon vorher was nicht gestimmt haben!
Ich habe auch Fotos von den Stellen gemacht die ich zusammen mit einem Brief als schriftliche Mängelliste an den Vermieter schicken will.
Meine Frage ist wie ich jetzt weiter vorgehen soll?
- Wie lange soll ich dann auf eine Reaktion warten bis ich per Einschreiben eine Frist zur Beseitigung verlange und zur Androhung von Mietminderung?
- Ist es ratsam schonmal vorab einen Gutachter zu bestellen der sich die Sache mal ansieht oder soll man damit warten bis man schon die Miete mindert oder die Gegenseite eventuell einen Prozess anstrengt.
- Und vorallem wie teuer ist so ein Gutachter überhaupt?
Danke und Gruß
Sebastian
|
| Beiträge: 2 | Profil | eMail | Dabei seit: 2760 Tagen |
| |
05.12.2002, 09:27 | |
Sabine Besucher
Wohnort: Norddeutschland Registriert: Jul 2004 | Hallo Sebastian!
Willkommen im Club. Genau dasselbe Problem. Habe mich schon ans Forum gewandt. Wir haben für Freitag Termin beim Anwalt.
Frage an alle: Wie können sich Sebastian und ich uns kurzschalten, damit wir uns gegenseitig weiterhelfen können?
Sabine. |
| Beiträge: 10 | Profil | eMail | Dabei seit: 2760 Tagen |
| |
05.12.2002, 12:49 | |
Ingenieurbüro KOBOTEC, Paderborn Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo Sebastian!
Es ist durchaus möglich, dass sich in 2 Monaten Schimmelpilz bildet!! Sie sollten die Möglichkeiten der Natur nicht unterschätzen!
Die Angabe der Raumtemperatur hat wenig Aussagekraft, solange man die dabei herrschende relative Luftfeuchte nicht kennt. So liegt der Taupunkt bei 21°C und einer Luftfeuchte von 70% bei 15°C, bei gleicher Lufttemperatur und 50% aber bei 10°C. Das heißt, die Wandoberfläche muss im ersten Fall nur auf 15°C abkühlen, damit sich Tauwasser bildet, im zweiten Falle jedoch schon auf 10°C.
Da sie schreiben, dass die Wand sich "kalt anfühlt", kann es sich also durchaus um ein Kondensationsproblem handeln. Vielleicht liegt eine Wärmebrücke vor. Das Problem würde sich bei abnehmenden Aussentemperaturen noch verstärken.
Da sich die Ursachen nur vor Ort ermitteln lassen, rate ich Ihnen durchaus dazu, einen Gutachter, resp. einen Schadensermittler, einzuschalten. Dieses sollte aber nicht vor dem Hintergrund gegenseitiger Schuldzuweisungen, sondern mit dem Ziel der Problemlösung geschehen!!
Zu den Kosten: Auf jeden Fall preiswerter als ellenlange Gerichtsverfahren, fortschreitende Schäden an der Bausubstanz und die Folgen möglicher Gesundheitsschäden, sowie einem durchlöcherten Nervenkostüm!
Mit freundliche Grüßen, Rainer Bold! HomePage http://www.kobotec.de |
| Beiträge: 62 | Profil | eMail | Dabei seit: 2760 Tagen |
| |
08.12.2002, 21:31 | |
Dr. Christel Bluhm Besucher
Wohnort: 42555 Velbert Registriert: Jul 2004 | Hallo Sebastian,
Herrn Bold ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Versuchen Sie, eine Eskalation des Problems zu vermeiden und versuchen, mit dem Vermieter ins Gespräch zu kommen. Schlagen Sie ihm z. B. vor gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen und die Kosten zu teilen. Sie sollten eine Frist zur Mängelbesitigung setzen (ca. 2 Wochen) und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen. Hilfreich kann auch der örtliche Mieterverein oder ein guter Anwalt sein.
Viel Erfolg.
Christel Bluhm HomePage http://www.imwl.de |
| Beiträge: 114 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2760 Tagen |
| Seiten (1): [1] |