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| Thema: Pech gehabt! Anwalt rät ab, da damalige DIN Norm gilt. |
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06.12.2002, 21:58 | | Sabine Besucher
Wohnort: Norddeutschland Registriert: Jul 2004 | Tja, das war es dann wohl. Beim heutigen Anwaltstermin haben wir das Schimmelproblem ausführlich besprochen. Folgendes hat sich herauskristallisiert:
Da es seit unserem Einzug vor 10 Wochen im Schlafzimmer immer sehr muffelig gerochen hat, haben wir sehr viel gelüftet. Der muffige Geruch kam wohl vom kurz zuvor durch die starken Regenfälle überfluteten Keller und umliegendem Gartenbereich. Dieser extreme Feuchtigkeitsschub hat sich wohl durch die Außenluft und Ausdunstung durch den Bodenbereich sowie baubedingter Bodenöffnungen an den Rändern den Weg in unser Schlafzimmer gesucht. Wegen des Geruches haben wir tagsüber gelüftet und abends dann erst wieder die Heizung angemacht. Da wir Thermopenscheiben haben hat sich dann diese feuchte angesammlte Luft und die von uns hereingelassene feuchte Außenluft auf der Kältebrücke an der Außenwand abgelegt. Somit haben wir in gewisser Hinsicht den Schimmel selber verursacht.
Andererseits sieht es aber so aus, daß - wenn die Kältebrücke nicht bestanden hätte, also eine ausreichende bauseitige Wärmedämmung vorhanden gewesen wäre - hätten wir dieses Problem aber gar nicht erst gehabt. Der Anwalt teilte uns aber nun mit, daß der Vermieter nicht verpflichtet ist, diese Wärmedämmung von außen vorzunehmen, da das Haus 1933 gebaut wurde und somit die damalige DIN-Norm gilt, die natürlich anders als heutzutage aussieht.
Somit wäre ein gerichtlicher Weg mehr als aussichtslos. Ärgern kann man sich jetzt nur, daß man als Mieter dazu verpflichtet ist, in einem warmen Schlafzimmer zu nächtigen, damit die feuchte Luft durch den Betrieb der Heizung keine Chance hat, sich an der Wand abzusetzen. D. h. entweder muffiges Zimmer - wenig lüften, damit keine Feuchtigkeit rein kann - wenig heizen ODER - gut durchlüften - sofort wieder viel heizen - warmes Schlafen bei 20 Grad UND DIE HEIZKOSTEN BEZAHLEN.
Also unser Fazit: Auszug, denn dieses Problem wird immer wieder zur feuchten Jahreszeit auftreten, und wir sind nicht bereit, dem Vermieter auf unsere Kosten sein Haus gesund zu heizen.
Sollte jemand anders lautende Urteile bzgl. der DIN-Norm, also der Verpflichtung des Vermieters zur Wärmedämmung bei Altbauten, kennen, bitte umgehend melden unter lokatsch@gmx.de
Gruß aus der Schimmelbude in Bremerhaven. Sabine. | | Beiträge: 10 | Profil | eMail | Dabei seit: 2760 Tagen | | | 09.12.2002, 22:16 | | Sabine Besucher
Wohnort: Norddeutschland Registriert: Jul 2004 | Heute waren wir bei einem anderen Anwalt. Der hat nur die Fotos gesehen und gleich gesagt, daß das niemals aufs Lüften zurückzuführen ist. Inzwischen wissen wir auch, woher es kommt:
Wir haben Rillen in den Fußbodenrändern. Dadurch kommt eiskalte Luft aus dem Keller hoch. Die stößt dann auf unsere 20 Grad Zimmertemperatur und folglich setzt sich Kondenswasser ab. LOGISCH.
Jetzt wird der Vermieter vom Anwalt angeschrieben. Entweder wird ein öffentlicher Gutachter von beiden Seiten bestellt (was recht schnell geht) oder es muß einer vom Gericht herbeordert werden (was natürlich ein paar Wochen dauern kann). Bzgl. unserer Gesundheit hätten wir die Möglichkeit umgehend in ein Hotel zu ziehen, was der Vermieter zu zahlen hätte. Allerdings müßten wir hier in Vorkasse treten, was mehr als kostspielig ist. Außerdem: Wer geht schon über Weihnachten mit einem 2 1/2 jährigen Kind gern in ein Hotel, wo die Kleine gar nichts richtig machen kann. Somit warten wir die Vermieterantwort ab und hoffen, daß schnell eine Beweissicherung stattfindet und der Schimmel dann endlich entfernt werden kann. Über die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen des Fußbodens kann man sich dann weiter unterhalten. Sollte der Vermieter nicht für eine Dämmung des Fußbodens und evtl. der Außenwände sorgen wollen, werden wir auf jeden Fall ausziehen. Das muß übrigens auch der Vermieter alles bezahlen. Genauso wie unsere kaputten Möbel und Kleidungsstücke.
Ach ja: Kaltmiete um 100 % reduziert, da jedes Zimmer befallen ist und vor allem in dem Maße. NK-Vorauszahlung muß aber bezahlt werden.
Ich werde weiter berichten.
Gruß. Sabine.
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