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| Thema: schimmelpilz im Keller |
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10.12.2002, 17:21 | |
Alexandra S. Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo,
wir haben gerade erfahren, daß wir Schimmelpilz im Keller haben. Wir wohnen zur Miete in einem Altbau. Wir haben ein 4 Monate altes Baby. Unser Vermieter möchte den Keller jetzt sanieren. Meine Frage ist, muß ich mit dem Baby während der Sanierung raus. Gelangt evtl. dabei noch mehr in die Luft. Und weiß jemand ob wir die Miete deshalb kürzen können.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe! |
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10.12.2002, 20:37 | |
Udo Killmey Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo,
normalerweise müssen Sie nicht aus der Wohnung.
Bei der baubiologischen Sanierung werden HEPA Luftreiniger eingesetzt, um die Sporenbelastung zu reduzieren.
Es sollten auch keine fungiziden Wirkstoffe eingesetzt werden.
Wegen der Mietminderung hilft Ihnen ein Rechtsanwalt sehr gern weiter, aber was hilft Ihnen die größte Mietminderung, wenn die Gesundheit ruiniert ist?
Mit freundlichen Grüßen
Udo Killmey
Baubiologe IBN |
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11.12.2002, 07:45 | |
J.Vieth (CSV-GmbH) Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo Alexandra,
Wenn die Sanierung nach dem Stand der Technik (siehe auch www.csv-gmbh.de) durchgeführt wird ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht gegeben.
Wenn die Sanierung jetzt durchgeführt wird warum wollen Sie die Miete kürzen ? Ob und wenn wieviel fragen Sie am besten Ihren Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH
J.Vieth HomePage http://www.csv-gmbh.de |
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11.12.2002, 08:28 | |
Alexandra S. Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Warum ich die Miete kürzen will? Wir wohnen jetzt seit 2 1/2 Jahren hier. Und seit mind. 2 Jahren hängen wir unserem Vermieter wegen der Feuchtigkeit in den Ohren. Leider haben wir bisher alles mündlich gemacht und uns auf ihn verlassen. Meist kam er auch und hat irgendwas machen lassen. Jedoch hat das alles nie Abhilfe gebracht. War nur Zeit schinden. Deshalb möchte ich jetzt die Miete kürzen damit ein Druckmittel da ist. Und ich sehe es auch nicht ein, einen Haufen Geld für ein Haus zu bezahlen, welche bald einer Baustelle gleicht. Der Keller soll gemacht werden und der Hof soll komplett ausgehoben werden, weil dort rundherum auch die Wände feucht sind. Ob die Sanierung nach dem Stand der Technik durchgeführt wird weiß ich nicht. Dies werden sicherlich die Angestellten unseres Vermieters wieder machen. Er hat eine Sanitärfirma.
Viele Grüße
Alexandra S. |
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14.12.2002, 11:25 | |
Ute Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo Alexandra,
ich habe das gleiche Problem, auch meine Vermieter machen immer alles im do it your self Verfahren, bisher war alles Mist.Ich habe die Miete nun auf 50% gekürzt, sollte der Verm. wa dagegen haben, soll er sich melden,ich will ja zahlen, aber nicht unter diesen Umständen. Gruß Ute |
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15.12.2002, 14:32 | |
KOBOTEC Ingenieurbüro, Paderborn Besucher
Wohnort: Paderborn Registriert: Jul 2004 | Und wieder einmal zeigt sich deutlich, dass eine einmalige, VERMEINTLICH hohe Investition für die Konsultierung fachlich versierter Hilfe letztendlich wesentlich billiger ist, als laienhaftes Herumdoktern. Fachliche Komtetenz kann man sich eben doch nicht kurzfristig anlesen!
Das gilt auch für das Thema Mietminderung:
Ich warne dringend davor, eine Mietminderung ohne fachlichen Beistand eines versierten Anwaltes vorzunehmen! Dies kann zu einem üblen Bumerang werden, besonders, wenn später gerichtlich entschieden wird, dass die Minderung ungerechtfertigt war. Dann kann, wenn die Summe 2 Monatsmieten erreicht hat, der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Auch hier kann man sich nicht auf Beispiele in der Rechtssprechung verlassen! Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird individuell entschieden. Da ist man vor Überraschungen nie sicher. Nur ein guter Rechtsbeistand kann einem helfen, das Eigenrisiko real einzuschätzen und zu minimieren. Außerdem sind vor der Mietminderung bestimmte Procedere einzuhalten, um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten. HomePage http://www.kobotec.de
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KOBOTEC Paderborn
Ingenieurbüro für Raumklimaanalyse
Ihr Ansprechpartner : Rainer Bold
Fon: 05251 740 711
Fax: 05251 750 139
Web: http://www.kobotec.de |
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21.12.2002, 18:00 | |
Claudia S. Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo,
auch ich wäre über Ihre Meinung sehr dankbar. Wir haben ein neues Reihenmittelhaus gekauft (Baubeginn Oktober 2002 - Einzug Mitte Juni 2003) und auch Schimmelbefall im Keller. Wir hatten vor Einzug Luftentfeuchter im Keller die uns dann aber wieder abgezogen wurden. Wir haben dann eine Luftfeuchtigkeit von 83% gehabt, Schimmelbefall an Schuhen, Laufstall, Weihnachtsdeko usw. Wir hatten schon ziemlich viel im Haus verstaut, weil uns der Bauträger mehrfach auf den feuchten Keller aufmerksam machte. Das es jedoch so schlimm ist, dachten wir nicht. Auch wir haben ein kleines Kind und machen uns Sorgen. Wir haben jetzt wieder einen Entfeuchter im Keller stehen, dieser soll jetzt nach 2 Wochen wieder abgegeben werden. Auch haben wir im Abstellraum (Erdgeschoss) eine Luftfeuchtigkeit von 73%. Sonst ist die LF im Haus o.k. Unser Bauträger spielt das alles runter, sagt das kriegen wir schon hin und versucht uns zu beruhigen. Frage: Wie sieht es mit gesundheitlichen Schäden aus (Keller und Abstellraum), und wie lange sollte der Entfeuchter stehen. Und bin ich verpflichtet die letzte Kaufpreisrate zu zahlen, weil es in unseren Augen eine eindeutige Minderung ist. Wir können schliesslich den Kellerraum als Stauraum nicht nutzen. Vielen Dank für Ihre Mühe |
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22.12.2002, 19:34 | |
KOBOTEC Ingenieurbüro, Paderborn Besucher
Wohnort: Paderborn Registriert: Jul 2004 | Hallo Claudia!
Bezüglich der Neubaufeuchte gibt es ein recht zynisches Sprichwort:
Im ersten Jahre lasse in Deinem Hause Deine Feinde wohnen, im zweiten Deine Freunde, und im dritten ziehe selbst ein...!
Sie müssen davon ausgehen, das der Prozess der Austrocknung 2 Jahre andauert. Im ersten Jahr können die Zusatzkosten fürs Heizen mit ~25%, im zweiten Jahr mit ~15% zu Buche schlagen. Dieses zusätzliche Heizen ist unbedingt durchzuführen!
Durch die im Mauerwerk sitzende Feuchte sinkt die Wärmedämmfähigkeit; Wärme wird schneller nach aussen abgeführt. Dadurch wiederum sinkt durch die kälteren Oberflächen der Taupunkt, so das es schneller zu Kondensatausfall kommt, wodurch wiederum die Wand feuchter wird usw.!
Wenn Sie hier am falschen Ende sparen, initiieren Sie einen üblen Kreislauf!
Deshalb gilt für einen Neubau die einzig vernünftige Regel: Heizen-lüften-heizen-lüften-....!
Über die pathogenen Risiken in Ihrem Hause kann man per Ferndiagnose keine Aussage machen -- ausser der grundsätzlichen Bemerkung, dass Schimmelpilz in einem Wohnhaus nichts zu suchen hat, und Kinder auf Grund ihres gering entwickelten Immunsystems als besonders gefährdet gelten.
Zu den rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt. Ich weiß zwar, das es als Mangel ausgelegt werden kann, wenn man als Mieter nicht ausdrücklich vom Vermieter auf das stärkere Heizen und Lüften in einem Neubau während der Austrocknungsphase hingewiesen wird. Ob und wieweit sich das bei einem Kauf auswirkt, kann Ihnen nur ein versierter Rechtsbeistand sagen.
Falls Sie wirklich einen größeren Schimmelbefall im Keller oder anderen Räumen haben, sollten Sie auch hier professionelle Hilfe in Anspruch nehmen!
MfG, Rainer Bold. HomePage http://www.kobotec.de
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23.12.2002, 11:12 | |
Claudia S. Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Sehr geehrter Herr Bold,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bei einem Rechtsanwalt haben wir uns inzwischen erkundigt, und es ist eine Minderung. Dass wir höhere Heizkosten haben werden, weil es ein Neubau ist, ist uns klar und da sparen wir ganz bestimmt nicht. Wir haben aber bis jetzt noch keine Heizung im Keller, können aber nachrüsten. Diesbezüglich habe ich mir auch schon verschiedene Meinungen eingolt ob man eine Heizung einbauen soll, und Fachleute sprich Heizungsbauer, sagen nicht unbedingt. Wir brauchen sonst keine Heizung im Keller und "nur" zum Austrocknen wissen wir jetzt auch nicht, ob wir eine Einbauen sollen oder nicht. Wir haben unser Haus schlüsselfertig über eine Bau- und Siedlungsgenossenschaft gekauft. D. h. wir haben 5 Jahre Gewährleistung auf d. Haus, und diese Genossenschaft stellt uns auch gerade den Entfeuchter zur Verfügung. Meine Frage ist jetzt noch, sollen wir zum Austrocknen d. Hauses eine Heizung einbauen, und wie lange würden Sie uns empfehlen bei einer Luftfeuchtigkeit im Keller von 83%, den Entfeuchter noch stehen zu lassen? Die Genossenschaft möchte uns diesen Entfeuchter natürlich am Besten schon gestern wieder abziehen, da die Häuser sehr gut verkauft werden, und denen die Entfeuchter nicht reichen. Vielen Dank für Ihre Mühe nochmal.
Claudia S. |
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23.12.2002, 20:08 | |
Christian Müller Besucher
Wohnort: Registriert: Jul 2004 | Hallo Claudia,
wurde denn bislang geprüft, ob es sich in Ihrem Fall wirklich nur um "Neubau-Feuchtigkeit" handelt bzw. können andere Ursachen definitiv ausgeschlossen werden ?
Sollte es sich in Ihrem Fall um ereignisbedingte Feuchtikeit (z.B. Leckage in den wasserführenden Systemen, oder Wassereinbruch während der Bauphase) oder einen Baumangel (z.B. magelhafte Horizontal- / Vertikalabdichtung) handeln, wird das alleinige Aufstellen von Luftentfeuchtern Ihr Problem nicht lösen können. Wie schon an anderer Stelle erwähnt, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen. HomePage http://www.bautrocknung-online.de |
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