Autor |
| Thema: Jetzt soll plötzlich ich Schuld sein |
Seiten (3): [1], 2, 3 » | |
12.04.2010, 08:54 | |
Lexi Unregistriert
| Hallo zusammen,
ich wohne mit meinen beiden Söhnen seit über 6 Jahren in einer Wohnung der Deutschen Annington.Als ich einzog gehörte das Haus der Deutschbau.
Da alles alte Fenster in der Wohnung sind (undicht) fragte ich,ob die bald ausgewechselt werden würden.Das würde mir vom Verwalter versprochen,er hätte schon die Pläne.Da aber kurz darauf das Haus von der annington übernommen wurde, bekamen wir keine neuen Fenster.
Nun hatte sich Schimmel im Zimmer meines Sohnes gebildet.Ich minderte die Miete und ein Mitarbeiter der Annington kam vorbei.Er sagte,der Schimmel käme vom Balkon über dem Zimmer und die Fenster seien auch undicht, die Mietminderung sei berechtigt.Er würde sich drum kümmern.
Leider passierte gar nichts.Jetzt habe ich die Firma erneut angeschrieben und erneute Minderung angedroht.Daraufhin kam ein arroganter, unverschämter "Sachverständige" vorbei.
Er beschuldigte mich sofort ,ich hätte falsch gelüftet und geheizt.Auf meine Frage,warum dann nur in dem einen Zimmer Schimmel sei (ich mache das ja überall gleich) reagierte er pampig, es ginge ja nur um das Zimmer hier!
Ich soll die Tapeten entfernen (an der Decke ist die Tapete aber schon richtig mit der Mauer "verbacken" )und dann würden sie "vielleicht" die Entfernung übernehmen,da ich ja kein Profi sei.
Der erste sagte,ich sei nicht schuld,der zweite ,ich sei Schuld.
Wenn das vor Gericht gehen sollte (ich suche ja eine neue Wohnung und will dann gleich ausziehen) welche Rechte habe ich denn da?
Bin schon ganz verzweifelt
Gruß Lexi |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
12.04.2010, 09:12 | |
Lexi Unregistriert
| Ich habe noch vergessen zu schreiben,dass andere Mieter auch Schimmel haben und einige deshalb auch schon ausgezogen sind.
der "Sachverständige" meinte aber,die würde alle falsch lüften und heizen.... |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
14.04.2010, 18:58 | |
schnuggitucki Unregistriert
| ohje das sind ja keine guten aussichten wir haben jetzt auch vor in eine wohnung von denen zu ziehen...es sind einige mägel vorhanden diese die anningten hoffentlich noch beseitigt bevor wir einziehen .
Wir selber sind in der selben situation wie du in der momentanen wohnung und haben auch 15% gemindert.....
angeblich sei es unsere schuld aber die vermieter wissen nie was besseres bin gespannt was bei uns rauskommt
wo wohnst du in welchen ort? |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
22.04.2010, 09:09 | |
Lexi Unregistriert
| Wir wohnen in südlichen Schwarzwald,und Ihr?
Die Annington wird keine oder zumindest nicht alle Mängel beseitigen.Dafür sind sie ja bekannt und hier machen sie auch nichts.
Wenn Ich hier weg sein werde ich sagen "Deutsche Annington,schön hier weg zu sein" |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
22.04.2010, 09:50 | |
SVG Unregistriert
| Was für ein "Sachverständiger" war denn das und was genau hat er gemessen? |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
22.04.2010, 22:53 | |
Lexi Unregistriert
| Der war von der Annington (natürlich).
Gemessen hat er gar nichts.Nur ständig behauptet ich würde falsch heizen und lüften.
Alle Leute die Schimmel hätten würden falsch lüften und heizen..... |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
23.04.2010, 10:26 | |
SVG Unregistriert
| Also ein selbsternannter "Sachverständiger". Das ist auch nicht verboten, weil der Begriff "Sachverständiger" nicht geschützt ist.
Die Aussage ist dann natürlich völlig wertlos und tut letztendlich nichts zur Sache.
Um Klarheit zu schaffen, müssen Sie nun selbst einen Sachverständigen beauftragen. Keinen Schimmelsachverständige, der kommt erst später.
Es geht um die Ursachen, die ja im Bau selbst (undichtes Dach, Leckage Rohr etc.) oder auch in in der bauphyikalischen Baukonstruktion (Tauwasser, Wärmebrücken) liegen können.
Sie brauchen da kein komplettes Gutachten, sondern eine Untersuchung - mit Messungen natürlich - und eine entsprechende Auswertung. Die muß zunächst einmal nicht mal schriftlich sein. |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
23.04.2010, 12:45 | |
bikasso-SV Besucher
Wohnort: Burgthann Registriert: Feb 2010 | Hallo,
eine Ursachenfeststellung hat ein Schimmelsachverständiger (z. B. TÜV) auch gelernt. Zwei separate SV's sind nicht nicht nur unnötig sondern auch heftig teuer.
Gruß Werner
Übrigens:
Wenn ein selbsternannter "Sachverständiger" nicht den dafür erforderlichen "Sachverstand mitbringt und nachweislich falsche Aussagen macht, ist das nicht nur verboten, sondern kann strafbar sein und damit ganz schön teuer für ihn werden.
Gruß aus Nürnberg - Burgthann
------------>>> Werbefreie Zone <<<---------------- |
| Beiträge: 87 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 731 Tagen |
| |
25.04.2010, 21:05 | |
Baust Besucher
Wohnort: 39218 Schönebeck Registriert: Feb 2010 | Die Aufgabe eines SV ist nicht zu ermitteln wer schuld hat, sondern zu ermitteln WELCHE Schäden WO vorliegen.
Die Schuldfrage klären in Deutschland dann immer noch die Gerichte, und die bestellen dann auch den öbuvSV (öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger)
Also, ganz entspannt die Miete kürzen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Baust am 25.04.2010, 21:07 Uhr
Bau& Sanierung Struve
39218 Schönebeck
bau-st@arcor.de
http://www.bau-st.eu |
| Beiträge: 68 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 727 Tagen |
| |
26.04.2010, 09:28 | |
bikasso-SV Besucher
Wohnort: Burgthann Registriert: Feb 2010 | Wennst da einen öbuv findest ist gut - ob die besser qualifiziert sind lassen wir mal so dahingestellt.
Schau mal lieber nach einem TÜV - zertifizierten Sachverständigen, die findet man wenigstens.
Öbuv's gibts in diesem Bereich in Deutschland sehr wenige. Die meisten öbuv's, die diesen Bereich mit abdecken sind Bausachverständige die für diesen Bereich ebenfalls TÜV-zertifiziert sind.
Also ist da kein Unterschied.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von bikasso-SV am 26.04.2010, 09:29 Uhr
Gruß aus Nürnberg - Burgthann
------------>>> Werbefreie Zone <<<---------------- |
| Beiträge: 87 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 731 Tagen |
| |
26.04.2010, 16:04 | |
SVG Unregistriert
| | Zitat von bikasso-SV: | Hallo,
eine Ursachenfeststellung hat ein Schimmelsachverständiger (z. B. TÜV) auch gelernt. Zwei separate SV's sind nicht nicht nur unnötig sondern auch heftig teuer.
Gruß Werner
Übrigens:
Wenn ein selbsternannter "Sachverständiger" nicht den dafür erforderlichen "Sachverstand mitbringt und nachweislich falsche Aussagen macht, ist das nicht nur verboten, sondern kann strafbar sein und damit ganz schön teuer für ihn werden.
|
Das widerspricht sich ja nicht. Nur meinte ich damit Biologen, die lediglich den Schimmel bestimmen, aber eben keinen bauphysikalischen Hintergrund haben. Genau genommen meine ich Biologen, die den Titel "öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffen in Innenräumen" tragen.
Wie beschrieben, ist die Art des Schimmels erst einmal egal. Wichtig ist die Ursache. Wenn der SV in der Lage ist, diese Ursachen zu erkennen, kann er gerne noch was von Schimmel verstehen, muß er aber nicht.
Übrigens ist der TÜV auch nur ein privater Verein. |
| Beiträge: n/a | eMail |
| |
26.04.2010, 18:15 | |
bikasso-SV Besucher
Wohnort: Burgthann Registriert: Feb 2010 | | Zitat von : | Übrigens ist der TÜV auch nur ein privater Verein.
|
Wer hat was anderes behauptet? ;-)
Gruß aus Nürnberg - Burgthann
------------>>> Werbefreie Zone <<<---------------- |
| Beiträge: 87 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 731 Tagen |
| |
01.05.2010, 11:09 | |
Baust Besucher
Wohnort: 39218 Schönebeck Registriert: Feb 2010 | | Zitat von bikasso-SV: |
Also ist da kein Unterschied.
|
Doch, da ist ein sehr großer Unterschied, ein öubvSv ist vom Gericht zugelassen.
Er ist vereidigt.
Wenn das Gericht der Meinung ist ein Gutachten zu benötigen wird es genau einen solchen für ein Gutachten beauftragen.
Der Bergriff “Sachverständiger” ist in Deutschland nicht geschützt, kann sich also jeder nennen wie “Restaurator“ z.B. Das macht natürlich Eindruck.
Im übrigen gibt es noch mehr Institutionen als nur den Tüv, die SV für Schimmelschäden und allerlei anderem aus- oder weiterbilden.
Eine gerichtliche Verwertbarkeit solcher “Gutachten” ist NICHT gegeben.
Die Kosten trägt der Auftraggeber, die Einschatzung die er für das üppige Honorar erhält kann er sich dann einrahmen. Nicht mehr und nicht weniger.
Grüße aus Schönebeck
Bau& Sanierung Struve
39218 Schönebeck
bau-st@arcor.de
http://www.bau-st.eu |
| Beiträge: 68 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 727 Tagen |
| |
01.05.2010, 16:13 | |
aerocamera Besucher
Wohnort: München Registriert: Apr 2010 | Die bisherigen Beiträge bringen keine Lösung des Problems. Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass sein Gebäude keinen Mangel (z.B. schlechte Wärmedämmung der Außenwände) hat. Erst dann muss der Mieter beweisen, dass er genügend lüftet (wobei die Gerichte eine Zumutbarkeitsgrenze von 3, maximal 4 Stoßlüftungen pro Tag zubilligen). Diese Regel wird zumindest bei den Gerichten in München verfolgt.
Die "Sachverständigen" haben bisher die Ursache für den Schimmelpilz nicht gefunden. In Anbetracht der warmen Jahrszeit kann nur mit sehr hohem Aufwand die Wirkung der Dämmung der Außenwände, Fensterlaibungen (usw.) untersucht werden. Dies geht im Winter mit einer Wärmebildkamera oder Pyrometer schnell und einfach. Ein TÜV geprüfter Sachverständiger sollte diese Untersuchungen machen können.
Bildet sich Schimmelpilz im Frühjahr / Sommer, kann davon ausgegangen werden, dass die Ursache in einem Feuchtigkeitseinbruch von außen oder Wasserschaden im Haus liegt. Die Behebung ist Angelegenheit des Eigentümers. Ansonsten gibt es im Sommer in Wohnungen kaum Schimmelpilz durch Kondensation der Raumluft an den Wänden.
Bleibt noch die Beseitigung des Schimmelpilzbefalls. Wird dieser durch den Eigentümer / Hausverwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit durchgeführt, besteht die Möglichkeit, den Schaden selbst beseitigen zu lassen und die Kosten dem Vermieter aufzuerlegen (z.B. Mietminderung).
Undichte Fenster helfen im Allgemeinen den Schimmel zu vermeiden. Sind Fenster oder die Rahmen in der Fensterlaibung sehr undicht, dann kühlen die Fensterlaibungen stark ab. Dies führt zur Kondensation der Raumluft und Bildung von Schimmelpilz. Dies ist auch der Grund, warum in der Heizperiode die Fenster nicht gekippt werden sollen. |
| Beiträge: 94 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 649 Tagen |
| |
01.05.2010, 19:18 | |
Baust Besucher
Wohnort: 39218 Schönebeck Registriert: Feb 2010 | | Zitat von aerocamera: |
Bleibt noch die Beseitigung des Schimmelpilzbefalls. Wird dieser durch den Eigentümer / Hausverwaltung nicht innerhalb angemessener Zeit durchgeführt, besteht die Möglichkeit, den Schaden selbst beseitigen zu lassen und die Kosten dem Vermieter aufzuerlegen (z.B. Mietminderung).
|
Nicht so pauschal.
Wenn der Vermiter den Schimmelschaden nicht zu verantworten hat muss er auch für dessen Beseitigung nicht aufkommen.
Bau& Sanierung Struve
39218 Schönebeck
bau-st@arcor.de
http://www.bau-st.eu |
| Beiträge: 68 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 727 Tagen |
| Seiten (3): [1], 2, 3 » |