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| Thema: Ortstermin mit Sachverständigen - wie verhalte ich mich? |
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01.11.2011, 09:25 | | hasilova Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2011 | Unser Vermieter hat uns verklagt, nachdem wir die Miete gemindert haben (wegen Schimmel und Feuchtigkeitsflecken). Das Gericht hat einen Sachverständigen beauftragt, der demnächst einen Ortstermin machen wird. Wie verhält man sich? Wird der SV alles Wichtige erfragen, oder soll man von sich aus erzählen? | | Beiträge: 7 | Profil | eMail | Dabei seit: 316 Tagen | | | 01.11.2011, 11:23 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Die Aufgabe eines vom Gericht bestellten Sachverständigen ist die Klärung des streitgegenständlichen Sachverhalts. Er ist sozusagen der "verlängerte Arm" des Richters, in dessen Auftrag er die Untersuchungen vor Ort durchführt.
Beim Ortstermin kommt es darauf an, den Sachverhalt zu klären, indem beide Parteien die (technischen) Probleme und aufgetretenen Schäden möglichst sachlich darstellen. Hierzu gehört seitems des Mieter die sachliche Darstellung der aufgetrtetenen Schimmelpilz- und Feuchteschäden und Auffälligkeiten am Gebäude.
Sollten im bisherigen Schriftverkehr Schäden nicht benannt sein, dann sollte dies dem Sachverständigen am Ortstermin mitgeteilt werden. Untersucht er Stellen, die im bisherigen Verfahren benannt sind, jedoch vom Sachverständigen nicht untersucht werden, sollte man hinterfragen, warum er nicht alle Schäden untersucht.
Auf Befragen des Sachverständigen zum Lüftungsverhalten und der Nutzung der Wohnung (z.B. tägliche Aufenthaltszeiten, Anzahl der Nutzer der Wohnung, Waschen, Trocknen der Wäsche innerhalb / außerhalb der Wohnung, Aquarien, usw.) sollten möglichst ehrlich beantwortet werden. Stellt der Sachverständige bei der Auswertung der Untersuchungsergebnisse fest, dass die Angaben der Nutzer nicht stimmig sein können, dann wird er dies im Gutachten entsprechend vermerken.
Keine der Parteien sollte den Sachverständigen während seiner Arbeit beeinflussen. Die Klärung juristischer Fragen (z.B. in welcher Höhe eine Mietminderung akzeptabel ist) werden vom Gericht und nicht vom Sachverständigen geklärt. Sie sollten deshalb nicht vorgebracht werden.
Die Aktivitäten zur Vorbereitung der Untersuchungen zum Ortstermin sollten unbedingt eingehalten werden.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
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