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| Thema: Extrem starker Schimmelbefall!! |
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28.11.2011, 22:50 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Bevor man als Mieter über eine Mietminderung nachdenken kann, müssen sämtliche Pflichten des Mieters erfüllt sein. Hierzu gehört das ausreichende Lüften des Wohnraums. Dass die Raumluft als Folge des Lüftens abkühlt ist kein ausreichendes Argument dafür, dass die Wohnung einen bauseitigen Mangel hat.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
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