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| Thema: Schimmel in der Mietwohnung - wie am besten vorgehen ?? |
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25.11.2011, 12:09 | | hilfe_schimmel Besucher
Wohnort: LÜBECK Registriert: Oct 2011 | Hallo und guten Tag,
ich habe Schimmel in der Wohnung, habe es dem Vermieter auch schon gemeldet.
Dieser macht sinnlose Maßnahmen - der Maler kommt, malt über fertig.....
Besonders die Wand zum kalten Treppenhaus ist betrofffen. da stand auch der Schrank, bei dem die Rückseite Total gewelllt war von der Feuchtigkeit und überall schimmel war. In der Küche (selbe Wand zum Treppenhaus) habe ich heute die total verschimmelte Wand gesehen.
Der Bauverein vertröstet mich, spielt auf Zeit!
Ich habe seit 2 Jahren einen Hustenreiz - da erst vor einigen Monaten der Schimmel sichtbar wurde, kann ich das nun eindeutig dem Schimmel zuordnen.
(Welche Atteste würde mir da helfen, wie in etwa sollte die Formulierung sein …….
Ich denke kein Arzt wird genau bestätigen dass es von der Wohnung kommt…..)
Der Bauverein hat nun eine Raumdauermessung durchgeführt (Temperatur und Luftfeuchte) – dabei kam heraus, dass die Luftfeuchte kritisch ist und ich angeblich nicht genug lüfte!
Angeblich fand der Luftaustausch nur 1 mal täglich statt – wobei ich die ersten drei tage vergessen hatte das offene Fenster (komplett offen also nicht nur auf kipp)
zu schließen (und ich nicht da war – also fand ja eine Dauerbelüftung statt).
Ich habe mich mit dem Thema ausführlich beschäftigt und weiß, dass es nicht an mir liegt! Ich Lüfte 3 – 5 Mal am Tag – Stosslüften – alle Fenster auf 3 - 7 Minuten.
Temperatur Mittelwert im Schlafzimmer 19,48 Grad, in der Küche 18,97 Grad
Luftfeuchte im Schlafzimmer 58,54 %rf in der Küche 61,99 %rf
Wobei ich das Schlafzimmer im Moment nicht nutze, da dort am meisten Schimmel aufgetreten ist – der ganze Schrank war an der Rückwand verschimmelt!! Musste ihn abbauen.
Ich heize normal – habe Tagsüber eine Temperatur von ca. 20 Grad – nachts stelle ich die Heizung auf Stufe 1.
Wäsche lasse ich auf dem Boden trocknen und wenn ich geduscht habe lüfte ich natürlich sofort und hänge die nassen Handtücher auch auf den Boden!
Ich denke das Problem wird ein Neutraler Gutachter feststellen können, warum es hier zur Schimmelbildung kommt (ich denke das Problem wird sein eine zu kalte Aussenwand – denn wenn die Innenseite dieser Außenwand gegenüber der Raumtemperatur mehr als 8 Grad betragt, kommt es zu Kondenswasser.
Hierfür gibt es auch Messgeräte, wo man auch eine Dauermessung durchführen kann.
Angeblich stehen dem Bauverein solche Geräte nicht zur Verfügung.
Ich möchte nun juristisch vorgehen – da ich mir einen Gutachter nicht leisten kann, wollte ich fragen wie der Ablauf ist.
Wird ggf. ein Gutachter vom Anwalt beauftragt und dieses auch über die Prozesskostenhilfe abgerechnet oder gibt es sonstige vereine oder Hilfe?
Der Mieterbund zahlt Gutachter nicht – da bekommt man nur eine Beratung vom Anwalt und der schreibt auch Briefe… aber mehr nicht.
Wenn ich mir selber hochwertige Messgeräte besorge und die je unter Zeugen ablese – hilft das eventuell beim Prozess oder dem Gutachter (da der Gutachter ja nur eine Momentaufnahme macht und er hier ein Dauermessergebniss sieht)
Vielen Dank für eure Hilfe | | Beiträge: 2 | Profil | eMail | Dabei seit: 223 Tagen | | | 25.11.2011, 14:34 | | Angela Unregistriert
| Das gerichtliche Beweissicherungsverfahren (ist auch bei Schimmelbefall anwendbar - eigene Erfahrung)
Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)?
Das selbstständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) gibt Ihnen im Baurecht die Möglichkeit, kurzfristig Beweise über einen bestimmten Bauzustand zu sichern, der später verdeckt werden könnte und die Verantwortlichkeit mehrerer am Bau Beteiligter für die Ursächlichkeit eines Mangels feststellen zu lassen. Es dient der Feststellung von Fakten, auf deren Basis eine außergerichtliche Einigung ermöglicht werden kann. Die Gerichte beauftragen für die Beweissicherung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Kommt es zu keiner Einigung zwischen dem Geschädigten und dem für den Baumangel Verantwortlichen, sind die Beweise gesichert. Auf Basis des Sachverständigengutachtens können Sie vor Gericht klagen. Der Gutachter ist dann das "Auge des Gerichts" (Augenscheinsbeweis). Seine Feststellungen und Beurteilungen werden vom Gericht als Fakten angesehen.
Wann ist ein selbstständiges Beweisverfahren erforderlich?
Das Beweisverfahren gibt allen am Bau Beteiligten die Möglichkeit, schnell und effektiv Baumängel, deren Ursachen und Sanierungsmöglichkeiten einschließlich der möglichen Kosten sachverständig und gerichtsbeständig feststellen zu lassen. Außerdem kann auf diesem Wege über die streitige Frage, ob eine Bauleistung vertragsgerecht ist oder nicht, eine gutachterliche Klärung herbeigeführt werden. Und schließlich kann es auch wichtig sein, den Ausführungsstand eines Gewerkes, z.B. bei einem gekündigten Werkvertrag, einschließlich der Mangelfreiheit feststellen zu lassen.
Voraussetzungen des selbstständigen Beweisverfahrens
Bei einem noch nicht anhängigem Rechtsstreit und einem bestehenden rechtlichen Interesse kann der Gegenstand der Begutachtung durch einen Sachverständigen
* der Zustand einer Person oder der Zustand und Wert einer Sache
* die Ursache eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
* der Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens, Sachschadens oder Sachmangels
sein. Sie können insbesondere beantragen, Baumängel, deren Ursachen, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Mängelbeseitigungskosten, die Verantwortlichkeit für Mängel, die Richtigkeit von Massen sowie den Bautenstand feststellen zu lassen. Das notwendige rechtliche Interesse an der Begutachtung ist immer dann gegeben, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dient. Dies ist stets dann der Fall, wenn über die zu begutachtende Tatsache und über die zu treffenden Feststellungen (z.B. Baumängel, deren Umfang, Ursachen und Verantwortlichkeiten, Mängelbeseitigungsmaßnahmen etc.) zwischen den Parteien Streit besteht. Zudem ist ein selbständiges Beweisverfahren zulässig, wenn die "Besorgnis des Verlustes oder der erschwerten Benutzung des Beweismittels besteht". Dies betrifft vor allem Baumängel, die bei Weiterbau nicht mehr oder nur erschwert auf Grund von Nachfolgearbeiten noch begutachtet werden können. Und auch bei gekündigten Bauwerkverträgen ist es u.U. für Sie als Werkunternehmer erforderlich, den Ausführungsstand Ihres Gewerkes und dessen Mangelfreiheit feststellen bzw. gerichtlich bestätigen zu lassen, bevor ein Folgeunternehmen die Arbeiten zu Ende führt und nicht mehr unterschieden werden kann, welche Arbeiten von wem wie ausgeführt wurden.
Was wird begutachtet?
Im Falle von Baumängeln kann durch Sachverständigengutachten Folgendes festgestellt werden:
* die Baumängel
* die Ursache der Mängel
* die Feststellung des für den Mangel verantwortlichen Baubeteiligten
* die notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen
* die Mängelbeseitigungskosten
Wann sollte ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden?
Die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von der Verteilung der Beweislast. Denn ein selbständiges Beweisverfahren soll für den Antragsteller entweder Beweise für die Durchsetzung seiner Ansprüche erbringen oder aber Beweise mit denen er (unberechtigte) Ansprüche anderer abwehren kann. Mit anderen Worten: Wollen Sie als Bauherr Gewährleistungsansprüche gegenüber dem von Ihnen beauftragten Werkunternehmer geltend machen, müssen Sie ab dem Zeitpunkt der Abnahme nachweisen, dass dessen Gewerk Mängel aufweist. Aber auch wenn die Beweislastfrage geklärt ist, müssen weitere Gesichtspunkte wie die Gefahr des Beweisverlustes oder die Chancen einer gütlichen Einigung ohne einen aufwendigen Rechtsstreit bedacht werden.
Quelle:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A103-Das-gerichtliche-Beweissicherungsverfahren.php | | Beiträge: n/a | eMail | | | 28.11.2011, 22:45 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Bevor von Ihnen ein selbständiges Beweissichungsverfahren mit hohen Kosten für den Anwalt und den Vorschuss für die Gutachterkosten (in München sind dies EUR 2.000 bis 4.500) angezettelt wird, bieten sich weitere (kostengünstige) Aktivitäten zur Klärung der Ursache an.
1. Ist dies eine Altbauwohnung ohne zusätzliche Dämmung der Außenwände?
2. Wirden die Fenster in den letzten 20 Jahren erneuert?
3. Gibt es Anzeichen eines Feuchzigkeitseinbruchs (Wasserschaden bzw. Stockflecken)?
4. Wann wurde die Langzeit-Untersuchung mit 58% bzw. 62% relativer Luftfeuchtigkeit gemacht?
5. Welche relative Luftfeuchtigkeit stellt sich 1/2 bis 1 Stunde nach dem Lüften bei kalter Witterung (z.B. dieser Tage) ein?
Wenn diese Informationen vorliegen, kann die Ursache für die Feuchte- und Schimmelpilzschäden besser eingekreist werden.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
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