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| Thema: Schimmelbefall im Schlafzimmer - trotz regelmäßigem Lüften! |
Seiten (1): [1] | |
25.01.2012, 12:08 | | PanCake Unregistriert
| Hallo ihr da draußen 
ich wohne seit einem Jahr mit meinem Freund in einer Wohnung im Untergeschoss. Bevor wir eingezogen sind, erklärte uns der Vermieter, dass vor uns in der Wohnung "Messies" gewohnt haben und er dann alles renoviert usw. habe. Die Wohnung war frisch tapeziert usw. Jetzt werden wir nächste Woche in eine neue Wohnung ziehen und haben hierfür gestern den Schlafzimmerschrank abgebaut. Da traf uns der Schlag! Der Schrank stand ganze 15 cm von der Wand entfernt, trotzdem ist die komplette Wand und unser Kleiderschrank verschimmelt! Die Wand an welcher der Schrank stand, ist die Wand zu den Kellerräumen. Auch ist uns dann aufgefallen, dass neben der Heizung im Schlafzimmer unter dem Fenster ebenso ein Schimmelfleck enstanden ist. Unser Vermieter hatte auch vor unserem Einzug neue Fenster in der gesamten Wohnung einbauen lassen. Wir lüften jeden morgen die komplette Wohnung (10 - 15 min) und jeden Abend vor dem Schlafengehen. Wir lüften folgendermaßen: Alle Fenster in allen Räumen komplett geöffnet, Heizungen aus. Nach der Lüftungszeit, alle Fenster zu und Heizungen wieder an. Der VErmieter meinte natürlich gleich wir würden falsch lüften. Aber das stimmt nicht. Ich weiss gar nicht was wir machen sollen. Wir müssen nächste Woche umziehen und jetzt noch sowas . Außerdem ist mir dann gestern folgendes aufgefallen:
Ich habe seit zwei Wochen einen Ausschlag am ganzen Körper
Ich bin seit Monaten ständig müde
Mein Hund schnarcht seit mehreren Monaten plötzlich ganz stark
Mein Freund hat jeden Morgen geschwollene Augen
Können dies Zeichen für Gesundheitsschäden durch den Schimmel sein und haftet der Vermieter auch dafür?
Durch was kann so Schimmel kommen? Luftzirkulation hinter dem Schrank war ja eigtl. jederzeit vorhanden?!?
Muss uns der Vermieter den beschädigten Kleiderschrank ersetzen?
Es wäre schön, wenn mir jemand hilfreiche Antworten zukommen lassen könnte 
Lg PanCake | | Beiträge: n/a | eMail | | | 25.01.2012, 16:54 | | D.Sperr Unregistriert
| Musst mal die Suchfunktion hier bemühen. Da kommt in dieser Richtung sehr viel raus, aber ....
grundsätzlich erscheint es wieder mal so, dass einfach nur neue, isolierverglaste Fenster eingebaut worden sind, ohne ein Gesamtkonzept bezüglich Wärmedämmung, Wärmebrücken und vor allem Lüftung etc zu machen. Das heißt, die alten Fenster hatten eine "Zwangsbelüftung" zugelassen, die scheinbar ausreichte, um die Wohnung schimmelfrei zu halten. Die neuen Fenster sind "dicht". Hierzu müsste berechnet werden, ob es möglich ist, die Wohnung mit dem angedachten (vorgeschriebenen) Lüftungsverhalten, schimmelfrei zu halten.
http://www.schimmelpilz.de/massnahmen/trocknungs-lueftungsleitfaden.php
Demnach reichen 2x vorschriftsmäßiges Lüften nicht unbedingt.
Ich denke aber trotzdem, das es am baulichen Gesamtkonzept liegt.
Über rechtliche Schritte wie Einforderung eines neuen Schrankes oder Mietkürzung etc. sollte ein Anwalt konsultiert werden. | | Beiträge: n/a | eMail | | | 25.01.2012, 17:34 | | PanCake Unregistriert
| Danke für die schnelle Antwort ... Ich denke auch, dass es mit den neuen Fenstern zusammenhängt. Mal sehen, was der Vermieter sagt, sobald er die Schimmelflecken besichtigt hat. Es ist doch aber einem Mieter, welcher berufstätig ist, kaum möglich mehr als zweimal am Tag zu lüften. Wir lüften ja generell schon immer recht lange und meines Erachtens auch ausreichend. Ich kann ja nicht nur um zu Lüften in meiner Mittagspause zum Beispiel heimfahren... Ich werd mich hier mal noch weiter durchsuchen um weitere hilfreiche Tipps zu erhalten. Danke für Deine Antwort  | | Beiträge: n/a | eMail | | | 28.01.2012, 16:48 | | schimmelkillerxxl Besucher
Wohnort: Nähe Ulm/Donau Registriert: Mar 2009 | Es kommt auch auf die größe des Schrankes an und vor allem ob unter den Schrank Luft kommen kann, meistens ist das ja alles geschlosssen anstatt auf Holzfüßen wo die Luft zirkulieren kann.
Die Kreisbau Alb/Donau mitsammt ihres überhaupt ganz und gar nicht verlogenen Ex Bauleiters Schmid, hat mir niemals und in gar keiner weise übel mitgespielt. Ich würde zu jederzeit mein gesammtes Hab und Gut für ein Reihenhaus der Kreisbau Alb-Donau eintauschen. Und am Schimmel bin auch nur ich ganz alleine Schuld, Gell.
http://www.baurechtsurteile.de/baurecht/sonstige-urteile/85-oeffentliche-kritik-einer-bauleistung-in-satirischer-form
| | Beiträge: 133 | Profil | eMail | Dabei seit: 1148 Tagen | | | 03.02.2012, 23:02 | | energieberatung-jl Besucher
Wohnort: Magdeburg Registriert: Feb 2012 | Man kann es den Vermietern, mit ihrer Taktik erstmal den Mietern vorzuwerfen falsch zu lüften, nicht verübeln. Meist wäre die einzige Beseitigung des Mangels, eine ausreichende Fassadendämmung, die unheimlich kostenintensiv ist. Oft sind kalte Wände und Kältebrücken der Ausgang von Schimmelbefall.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von energieberatung-jl am 04.02.2012, 14:03 Uhr | | Beiträge: 2 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 108 Tagen | | Seiten (1): [1] |
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