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| Thema: Neue Wohnung und Panik |
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26.01.2012, 19:10 | | Sibawa Besucher
Wohnort: Julmbach Registriert: Jan 2012 | Hallo! Ich habe 7 Jahre in einer komplett verschimmelten Wohnung gelebt , deshalb bin ich bei diesem Thema etwas sensibel.......... Allerdings hab ich die letzten 8 Jahre nun schimmelfrei gelebt, was sicher an meinem Wissen über Lüften etc mit liegt. Nun mein Problem: ich habe vor 4 Wochen eine neue Wohnung bezogen! Haus ca 1960 gebaut, neu renoviert, neue Fenster. Von Anfang an fiel mir auf, dass sich ( Jahreszeitbedongt) Kondenswasser an den Fenstern bildet! Grade im Bad! Ok. Also sämtliche Maßnahmen ergriffen: Bad nach dem Duschen getrocknet, Fenstersims abgewischt usw. Ich Lüfte früh und abends jeweils 10 min alle Zimmer. Kippe nie im Winter! Jetzt wurde es die letzte Tage hier richtig kalt und plötzlich bildet sich oben am Fensterrahmen Wassertropfen!! Ok, auch die weg gewischt! Soooo, und nun stelle ich fest, dass in der Küche hinter den Wandschränken Kondenswasser abfließt! In den Fliesenfugen ist bereits Schimmel, genauso wie im Bad und einem Kinderzimmer an der Decke und hinter der Heizung (?). Hab mir die Küche nun genauer angesehen, das Wasserproblem muss wohl schon bestanden haben, denn ich habe an einem Schrank ein aufgequollenes Eck entdeckt ( was nicht bei uns entstanden ist, da ich jeden Tag alles weg wische) Es sieht halt so aus, als wäre das durch dieses Problem entstanden . So! Was nun?? Ich möchte dem Vermieter nichts unterstellen, er hat die Wohnung selbst erst gekauft! Aber was tun wir nun? Lüftverhältnisse anpassen, aber wie? Was hab ich noch für Optionen? In einer schimmeligen Wohnung könnte ich nicht bleiben, die letzte hat mir schweres Asthma gebracht ( Muss ich wieder ausziehen?? Bin echt verzweifelt....... Ich hab den Verdacht, die Wände sind unzureichend isoliert. Der Vernieter meinte, die Außenwände wären zumTeil aus Rigips (?). Danke für jede Antwort!!!! | | Beiträge: 4 | Profil | eMail | Dabei seit: 116 Tagen | | | 31.01.2012, 22:12 | | Dr. Christel Bluhm, Institut für Umwelt und Baubio Unregistriert
| Hallo!
Ihre Situation ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Sie sollten Ihren Vermieter davon überzeugen, dass er einen Sachverständigen hinzuzieht, um die Ursachen für die Schimmelbildung festzustellen und die erforderlichen Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.
Eine Außenwand aus Rigips gibt es nicht, möglicherweise wurde aber altes Mauerwerk mit Rigipsplatten verkleidet (dahinter kann sich evtl. Schimmelbefall befinden).
Vielleicht hat ihr Vermieter die Möglichkeit, den Vorbesitzer zu befragen bzw. ihn an den Gutachter- und Sanierungskosten zu beteiligen, falls hier etwas "vertuscht" wurde.
Aufgrund Ihrer gesundheitlichen Vorgesichte (Asthma) sollten Sie möglichst ausziehen, falls sich die Schimmelursachen nicht eindeutig feststellen lassen und kurzfristig fachgerecht besitigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ch. Bluhm | | Beiträge: n/a | eMail | | | 31.01.2012, 23:23 | | SVMoeller Besucher
Wohnort: München Registriert: Jul 2010 | Zunächst scheint wieder einmal das Problem der "neuen, dichten Fenster in alten Wänden" vorzuliegen. Mit 2-maligen Stoßlüften pro Tag kann in diesen Wohnungen ohne zusätzliche Dämmung der Außenwände und Sicherstellung der für den Feuchteschutz notwendige Grundluftwechselrate der Schimmelpilz oft nicht fern gehalten werden. Es muss wesentlich öfters gelüftet werden.
Gerichte halten das 3-malige gründliche Lüften der Wohnung pro Tag für zumutbar. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass wer nicht 3 mal pro Tag lüftet, lüftet nifcht ausreichend.
Das Beschlagen von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung ist ein Zeichen einer zu hohen relativen Luftfeuchtigkeit. Tritt dies auf, sollte umgehend gelüftet werden.
Kann eine Wohnung wegen neuer, dichter Fenster mit 3 täglichen Stoßlüftungen schimmelpilzfrei gehalten werden, kann ein bauseitiger Mangel vermutet werden. Der Fenstertausch bedingt, dass DIN-Normen eingehalten werden müssen, die eine Verbesserung der Dämmung der Außenwände und die Herstellung einer ausreichenden Grundlüftwechselrate bei geschlossenen Fenstern nach sich ziehen. Dies zu gewährleisten ist die Aufgabe des Vermieters (egal ob alter oder neuer Vermieter).
Auch die Beseitigung von Schimmelpilz ist die Aufgabe des Mieters. Stellt sich heraus, dass kein bauseitiger Mangel vorliegt und nicht ausreichend gelüftet wird, dann muss der Mieter die Kosten tragen.
Thomas Möller - Sachverständiger für Schimmelpilz (TÜV zert.)
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