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Schimmelpilz Forum - Schimmel in der Mietwohnung - Erstbezug

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Thema: Schimmel in der Mietwohnung - Erstbezug Seiten (1): [1]
26.08.2004, 19:29
Schimmel in der Mietwohnung - ErstbezugZitieren | Nach oben
Leo ist Offline Leo
Besucher

Wohnort: Leipzig
Registriert: Aug 2004
Ich bin im Dezember 2003 in einen sanierten Altbau gezogen. Es war Erstbezug, das Haus wurde im Oktober fertig gestellt. Natürlich haben wir ein Informationsblatt über richtiges Lüften und Heizen erhalten. Diese Vorschriften habe ich auch gewissenhaft befolgt. Doch schon nach kurzer Mietzeit trat in einem meiner Zimmer ein unangenem muffliger Geruch auf, ähnlich nasser Wäsche, die nicht aufgehangen wurde. Dies zwang natürlich zu längerer Belüftung. Dazu kommt, dass die Erde von Grünpflanzen in diesem Zimmer innerhalb kürzester Zeit verschimmelt (eine Überwässerung meinerseits ist hierbei gänzlich ausgeschlossen).
In Kellerräumen herrscht mittlerweile ein derart stark beißender Geruch, der sofort Schwindel und Kopfschmerz erregt.
Ich habe nun die Befürchtung, dass ein Schimmelpilz vorliegt. Es ist jedoch optisch noch keiner wahrzunehmen.
Mein Hauptproblem dazu ist, dass ich nicht weiß, wie ich auf die Vermieterin zugehen soll. Da ich schon viel über Schimmelpilze gelesen habe, hab ich Angst, dass sich mich verantwortlich macht. Und im schlimmsten Fall kann ich mir als Studentin auch keinen rechtlichen Beistand leisten. Wie gehe ich nun am besten vor?
Beiträge: 1Profil | eMail | Dabei seit: 2825 Tagen
 
27.08.2004, 16:28
Re: Schimmel in der Mietwohnung - ErstbezugZitieren | Nach oben
J. Zink Schimmel-Beratung, Kiel ist Offline J. Zink Schimmel-Beratung, Kiel
Besucher

Wohnort: Hamburg
Registriert: Jul 2004
Hallo Leo,

auch dieser Fall ist natürlich aus der Ferne kaum zu bewerten. Grundsätzlich: Mängelanzeige an den Vermieter, Fristsetzung zur Behebung des Mangels und Ankündigung einer angemessenen (genügend Quellen im Umlauf) Mietkürzung bei nicht erfolgter Beseitigung des Problems. Das ist die "Keule", egal, ob der Bewohner oder sein Vermieter die Verantwortung trägt. Das gilt es noch zu ermitteln.

Schimmel in dem geschilderten Ausmaß wäre ein ernst zu nehmendes Problem, bei gesundheitlicher Gefährgung laut Gerichten auch fristlose Kündigung erlaubt. Vermieter haben es nicht leicht...

Also: Eine Ursachenforschung durch den Bausachverständigen muss der Vermeiter veranlassen. Ob evtl. Vorwürfe falschen Verhaltens zutreffen oder reine Schutzbehauptung sind, lässt sich via Internet kaum auflösen.

Mein Rat: Keinen großen Streit heraufbeschwören, lieber der Gesundheit zuliebe eine bessere Wohnung suchen, am besten noch vor dem Winter. Und wie immer: Beobachten Sie Ihr Raumklima mit einem Hygrometer, das kann Sie entlasten, wenn Sie alles richtig machen.

Infos außerdem auch bei www.schimmel-beratung.de

Grüße von J. Zink, Dipl.-Ing.(FH)
Beiträge: 31Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2866 Tagen
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