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| Thema: Schimmel in Kellerwohnung |
Seiten (1): [1] | |
07.09.2004, 10:55 | | Yvonne79 Unregistriert
| Hallo!
habe ein großes Problem. Ich wohne seit einem Jahr in einer Kellerwohnung die an einem Hang gebaut ist. Mir ist schon eingige Male aufgefallen das es in der Wohnung manchmal eine sehr modrige Luft ist. Desweiteren ist mir aufgefallen das meine Tochter und ich in diesem Jahr öfter Krank waren als zuvor und auch mit Hautausschlägen hatte ich Probleme. Vor ein paar Woche ist mir aufgefallen das eine Wand in meinem Bad ( Bruchsteinwand - auch von innen) völlig naß war. Ich hab das auf den vielen Regen geschoben, da diese Wand von außen unter der Erde ist. Jetzt ist mir vor zwei Tagen aufgefallen das der Kleiderschrank und eine Kommode in dem Zimmer meiner Tochter vorn herum grün und pelzig wurde. Daraufhin habe ich die Möbel von der Wand gerückt und entdeckt das dort hinter alles naß und extrem verschimmelt ist - auch diese Wand ist von außen unter der Erde. Mein Problem ist jetzt das wir nicht länger in so nem Moder wohnen möchten und schnellst möglich dort heraus wollen, bzw. wir uns schon ausquartiert haben. Wie kann ich da rechtlich vorgehen? In wieweit und ab wann kann ich meine Mietzahlung kürzen? Und wer kommt für meinen Schaden auf?
Vielen dank für Ihre Hilfe!
Yvonne | | Beiträge: n/a | eMail | | | 08.09.2004, 08:50 | | csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Yvonne,
Als erstes sollten Sie Ihren Vermieter kontaktieren und im diesem Zustand zeigen und um sofortige Abhilfe bitten.
So wie sich Ihr Problem aus der Ferne anhört haben Sie ein Aussenwand Problem, diese Aussage ist aber unter Vorbehalt der zu sehen, da wir die näheren Umstände nicht kennen.
Sollte der Befall durch einen Bauschaden kommen haben Sie das Recht auf eine fristlose Kündigung.(Dies ist keine Rechtsberatung, diese dürfen in Deutschland nur von zugel. Anwälten gemacht werden)
Wie es mit dem Ersatz des Schadens verhält fragen Sie bitte einen Anwalt oder Ihren örtlichen Mieterschutzbund.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH | | Beiträge: 500 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2855 Tagen | | | 08.09.2004, 11:44 | | J. Zink Schimmel-Beratung, Kiel Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Sei erhalten in diesem Forum keine Rechts- oder Gesundheitsberatung, da es in diesem Forum keine Anwälte oder Ärzte gibt.
Hallo Yvonne,
der Antwort von Herrn Vieth, der ich mich anschließe, entnehme ich, dass Bauexperten keine Informationen über die rechtlichen oder gesundheitlöichen Folgen von Schimmelschäden weitergeben dürfen. Wenn das Anwälte und Mediziner umgekehrt nur genauso sehen würden, es bliebe manche Verunsicherung in Baufragen erspart.
Selbstverständlich ist der Vermieter verpflichtet, eine mangelfreie, gebrauchstaugliche Wohnung zur Verfügung zu stellen. Sonst muss er für die Beseitigung des Mangels Sorge tragen. Dazu müssen Sie nuter Fristsetzung den Mangel anzeigen. Die Ankündigung einer Mietminderung gehört zu den üblichen Mitteln. Die Rechtsprechung geht dabei so weit, dass gerade bei Gesundheitsgefahren eine fristlose Kündigung möglich ist. Solche Schritte sollten Sie jedoch nicht ohne Rechtsbeistand unternehmen.
Wie Sie schildern, könnte der Schaden durch Feuchtigkeit von außen verursacht sein. Doch warum tritt der Schimmelgerade im Sommer so massiv aus? Boden- und Wandflächen im Souterrain sind kühl, daran kondensiert die warme, feuchte Außenluft. Je wärmer die Außenluft und je mehr Sie im Sommer Fenster und Türen offen hatten, umso mehr Wasser kondensiert an den Wand- und Bodenflächen. Dabei können auch alle bodennahen Einrichtungsgegenstände von Schimmel befallen werden.
Dass Sie nicht mehr dort wohnen möchetn, kann ich Sehr gut nachvollziehen. Sie sollten Sie umgehend im Interesse IHrer Gesundheit eine Wohnung"über der Erde" suchen. Dabei sollten Sie es nicht auf großen Streit mit dem Vermieter ankommen lassen. Hauptsache, Sie werden die feuchte Wohnung los. Vielleicht muss über Schadenersatz für zerstörtes Mobiliar verhandelt werden, doch hier kommen wir nochmals zur "Schuldfrage".
Wusste Sie, dass Kellerwohnungen nur eingeschränkt genutzt werden können? Böden und Wände sind sehr kühl - mit der Folge, dass in warmen Sommerzeiten nur sehr sporadische Tageslüftung erlaubt ist. Lüften ist nur in kühlen Nächten risikolos möglich. Mit der warmen Sommerlüftung schafft man sich hausgemachte Schimmelprobleme, die nicht dem Vermieter anzulasten sind. Haben alle Möbel und Lagergut 10-20 cm Abstand zum Boden? Erst dann haben Sie das Schimmelrisiko minimiert. Sie sehen, Wohnen im Keller kann nicht identisch wie "über der Erde" erfolgen. Die blumige Werbung für Wohnkeller verschweigt das, daher weiß es kaum jemand.
Achten Sie zumindest in der Winterzeit, in der Sie noch dort wohnen müssen, auf ausreichendes Heizen und Lüften, damit vermeiden Sie eine Verschlimmerung und haben wenigstens frische Luft zum Atmen. Denn mit regelmäßiger Stoßlüftung (Kipplüftung kann Schimmel verstärken und erhöht die Heizkosten) verringern Sie Schadstoffe jeder Art in der Atemluft. Das richtige Raumklima zeigt IHnen ein Hygrometer an, Infos finden Sie bei www.schimmel-beratung.de
Für die weiteren Unternehmungen wünsche ich guten Erfolg,
Johannes Zink | | Beiträge: 31 | Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2866 Tagen | | Seiten (1): [1] |
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