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| Thema: schimmelpilz nach wasserschaden in der Mietwohnung |
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12.09.2004, 19:37 | |
roxy Besucher
Wohnort: bonn Registriert: Sep 2004 | Hallo!
Wir wohnen zur Miete. Vor ca. 1 Monat gab`s einen Wasserschaden in der Wohnung über uns und in unserer Wohnung (Folgeschaden). Der defekte Wasseranschluss in der Wohnung oben wurde repariert, jedoch die nassen Decke und Wände in unserer Wohnung nicht fachgerecht getrocknet. Es hieß bloß: "Behalten Sie das im Auge, und wenn es getrocknet hat, wird eine Fa. den Wandanstrich erledigen". Nun schimmelt alles schon seit drei Wochen. Als wir dem Vermieter von dem Schimmel berichtet haben,sagte er, wir sollen gut lüften oder die Heizung anmachen, er könne da sowieso nichts tun, nur abwarten, bis es trocknet.
Meine Frage:
können wir Mietminderung verlangen? Das Haus ist übrigens ein Altbau.
Müssen wir bei der Kündigung der Wohnung die 3-monatige Frist einhalten?
Vielen Dank im Voraus. |
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13.09.2004, 14:22 | |
csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Roxi,
Ob und wieviel Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit Ihnen zusteht müssen Sie Ihren Anwalt fragen ober den Mieterschutzbund in Ihrer Nähe, dieser wird Ihnen auch sagen können ob Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen oder nicht.
Es tut uns leid Ihnen keine geanueren Angaben geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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25.10.2004, 11:28 | |
romyshouse Unregistriert
| Liebe Wasserschadengeschädigte,
ich habe das gleiche Problem gehabt mit dem Wasserschaden im Altbau.
Ich habe ein Trocknungsgerät aufgestellt, welches bis 1 Woche laufen
muß bis die Wände trocken sind. Man kann sich das ausleihen. Ich bin
nicht versichert und es war meine eigene Schuld. Wenn ihr aber un-
schuldig geschädigt seid, dann könnt ihr Mietminderung durchführen und
zum Gesundheitsamt gehen.
Gruß V. |
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