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Schimmelpilz Forum - schimmelpilz nach wasserschaden in der Mietwohnung

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Thema: schimmelpilz nach wasserschaden in der Mietwohnung Seiten (1): [1]
12.09.2004, 19:37
schimmelpilz nach wasserschaden in der MietwohnungZitieren | Nach oben
roxy ist Offline roxy
Besucher

Wohnort: bonn
Registriert: Sep 2004
Hallo!
Wir wohnen zur Miete. Vor ca. 1 Monat gab`s einen Wasserschaden in der Wohnung über uns und in unserer Wohnung (Folgeschaden). Der defekte Wasseranschluss in der Wohnung oben wurde repariert, jedoch die nassen Decke und Wände in unserer Wohnung nicht fachgerecht getrocknet. Es hieß bloß: "Behalten Sie das im Auge, und wenn es getrocknet hat, wird eine Fa. den Wandanstrich erledigen". Nun schimmelt alles schon seit drei Wochen. Als wir dem Vermieter von dem Schimmel berichtet haben,sagte er, wir sollen gut lüften oder die Heizung anmachen, er könne da sowieso nichts tun, nur abwarten, bis es trocknet.

Meine Frage:
können wir Mietminderung verlangen? Das Haus ist übrigens ein Altbau.
Müssen wir bei der Kündigung der Wohnung die 3-monatige Frist einhalten?

Vielen Dank im Voraus.
Beiträge: 1Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2809 Tagen
 
13.09.2004, 14:22
Re: schimmelpilz nach wasserschaden in der MietwohnungZitieren | Nach oben
csv-gmbh ist Offline csv-gmbh
Besucher

Wohnort: Hamburg
Registriert: Jul 2004
Hallo Roxi,

Ob und wieviel Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit Ihnen zusteht müssen Sie Ihren Anwalt fragen ober den Mieterschutzbund in Ihrer Nähe, dieser wird Ihnen auch sagen können ob Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen oder nicht.
Es tut uns leid Ihnen keine geanueren Angaben geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH
Beiträge: 500Profil | eMail | Homepage | Dabei seit: 2856 Tagen
 
25.10.2004, 11:28
Re: schimmelpilz nach wasserschaden in der MietwohnungZitieren | Nach oben
romyshouse
Unregistriert

Liebe Wasserschadengeschädigte,

ich habe das gleiche Problem gehabt mit dem Wasserschaden im Altbau.
Ich habe ein Trocknungsgerät aufgestellt, welches bis 1 Woche laufen
muß bis die Wände trocken sind. Man kann sich das ausleihen. Ich bin
nicht versichert und es war meine eigene Schuld. Wenn ihr aber un-
schuldig geschädigt seid, dann könnt ihr Mietminderung durchführen und
zum Gesundheitsamt gehen.

Gruß V.
Beiträge: n/aeMail
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