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| Thema: Schmimel nach Wasserschaden |
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Gestern, 11:46 | |
gernot Besucher
Wohnort: Braunschweig Registriert: Oct 2004 | Bei uns im Bad sind an der Decke zwei große Wasserflecken (einer sogar rings um die Deckenlampe!!) samt schwarzem Schimmel. Laut dem von der Immobilienverwaltung beauftragten Sachverständigen könnte in der Wohnung über uns ein Abwasserohr der Dusche defekt sein und somit Wasser unterhalb des Estrichs auf der Betondecke entlang laufen. Der Schaden ist nunmehr schon seit gut 2-3 Wochen vorhanden und täglich wird der Wasserfleck größer und der Schimmel stärer. Durch den hohen Dampfdruck (Aussage des Sachverständigen) haben sich auch schon zahlreiche Wandliesen stark gelockert. Frage: Welche Mietminderung kann ich für den starken Schimmelbefall geltend machen ? |
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Gestern, 14:12 | |
csv-gmbh Besucher
Wohnort: Hamburg Registriert: Jul 2004 | Hallo Gernot,
Bevor Sie eine Mietminderung vornehmen/vornehmen können müssen Sie Ihren Vermieter zur Schadensbeseitigung mit Frist auffordern.
Versuchen Sie mit Ihrem Vermieter zu reden und auf die Beseitigung zu drängen, wenn erst der Weg der Mietminderung, Anwalt, etc. eingeschlagen ist ist oftmals das Verhältnis Mieter/Vermieter sehr stark belastet.
Wenn Sie alles schon veranlaßt haben und keine Reaktionen kommen, suchen Sie Ihren Örtlichen Mieterverien auf, oder einen Rechtsanwalt, dieser werden Ihnen sicherlich weiterhelfen können wie und ab wann Sie die Miete mindern können.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH |
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Gestern, 16:26 | |
Zink, Schimmel-Beratung Nord Unregistriert
| Hallo Gernot,
dem guten Rat von Herrn Vieth stimme ich voll umfänglich zu. Mietkürzung ist immer das letzte Mittel, wenn man nur "auf Granit beisst". Alles andere ist hausgemachter Beziehungsstress.
Drängen Sie unmissverständlich auf sofortige Sanierung des Wasserschadens, der geschädigte Bereich muss schnellstens austrocknen können, damit Sie nicht ernsthaft gefährdet werden in Ihrer Wohnung. Tun Sie dies schriftlich und dokumentieren Sie die Schadenentwicklung bei Bedarf mit einer Kamera.
Bei vernünftigen Vermietern folgt Abhilfe ohne Verzug, die sind nämlich an einem guten Wohnklima in jeder Hinsicht bemüht. Desinfizieren Sie nach Dokumentation des Schadenbildes die betroffenen Flächen mit 80%-igem Isopropylalkohol, 100 ml kosten in der Apotheke ca. 2,- Euro. Nur als Sofortmaßnahme, das ändert nichts an der Dringlichkeit, die Feuchtezufuhr schnellstens abzustellen.
Gruß von J. Zink
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