Willkommen in unserem Forum Das Infoforum Schimmelpilz übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge. Diese stellen die persönliche Meinung der Verfasser dar.
Weisen Sie Ihren Vermieter daraufhin das es für die Beseitigung/Sanierung von Schimmelpilzen eine Richtlinie von Landesgesundheitsamt Baden Württenberg gibt und sie bitten um Beseitigung wie hier angegeben.
Einen Rechtsanspruch hierdrauf besteht jedoch meiner Kenntnis nach nicht.
Wie weit die Sporen und Schimmelpilze sich in der Wohnung verbreitet haben hängt zum einem von der Stärke des Befalls ab und zum anderen wie häufig der Raum benutzt wurde und wo er liegt.
Ob sich in der restlichen Wohnung Schimmelpilzsporen befinden läßt sich durch eine Messung feststellen, diese sollte allerdings von einem Sachverständigen durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.csv-gmbh.de
Mit freundlichen Grüßen
CSV Umweltschutztechnik-GmbH